Aufgaben

Plenum

Der Bundestag ist das deutsche Parlament auf Bundesebene. Die Abgeordneten werden mit dem so genannten personalisierten Verhältniswahlrecht für jeweils 4 Jahre gewählt. Der Deutsche Bundestag wird als einziges Bundesorgan unmittelbar vom Volk gewählt.



Artikel 39 GG [Wahlperiode, Zusammentritt, Einberufung]

(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

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Der Bundestag

Im Bundestag werden die verschiedenen Interessen der Bevölkerung öffentlich dargelegt und diskutiert; es wird kritisiert, angeregt und gefordert, es werden Kompromisse geschlossen. Das geschieht auf vielen Wegen: bei der großen politischen Generaldebatte, die jährlich bei der Verabschiedung des Bundeshaushaltes stattfindet, bei der Gesetzesberatung, bei der Ratifizierung außenpolitischer Verträge und bei den Debatten um die "Großen Anfragen" der Fraktionen.

Das höchste Beschlussorgan des Bundestages ist das Plenum. Alle Gesetzesvorlagen werden in drei Lesungen im Plenum behandelt und verabschiedet. Regierungs- und Oppositionsparteien stellen ihre Argumente dar und begründen vor der Öffentlichkeit, warum sie für oder gegen ein bestimmtes Vorhaben sind.  

Die Bundestagsmehrheit, ob sie nun von einer Fraktion oder einer Koalition von Fraktionen gebildet wird, will vor allem die von ihr gewählte Regierung unterstützen und deren Handlungsfähigkeit garantieren. Beide sind eng aufeinander angewiesen: Die Regierung braucht die geschlossene Unterstützung der Parlamentsmehrheit, um ihre Politik durchzusetzen, und die Parlamentsmehrheit ihrerseits versucht, den Kurs der Politik zu beeinflussen. Diese Zusammenarbeit verläuft nicht immer reibungslos, weil sowohl innerhalb der Fraktion als auch in der Regierung die "richtige "Politik umstritten sein kann. In vielen Gremien und Gesprächen werden dann Kompromisse geschlossen, da ja beide Teile politische Verantwortung tragen. Außerdem wollen beide die nächsten Wahlen gewinnen. Ist die Vertrauensbasis zwischen der Regierung und den sie tragenden Fraktionen gestört, kann das Parlament gemäß  Art.67 GG durch das konstruktive Misstrauensvotum einen neuen Kanzler wählen. Das geschah bisher nur ein einziges Mal in der Geschichte des Bundestages, als die FDP, nach der Auflösung der Koalition mit der SPD, zusammen mit der CDU/CSU Helmut Kohl zum Regierungschef wählte (1. Oktober 1982).
 

Die Aufgaben des Deutschen Bundestages
Regierungsbildung
  • Wahl des Bundeskanzlers
  • Konstruktives Misstrauensvotum
  • Beteiligung an der Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht, welche paritätisch mit Mitgliedern des Bundesrates durchgeführt wird.
  • Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten in der Bundesversammlung
Kontrolle der Regierung
  • vor allem durch die Opposition
  • Anfragen
  • Untersuchungsausschüsse
  • Enquete-Kommissionen
  • Budgetrecht                                      
  • Petitionen
  • Wehrbeauftragter
Gesetzgebung
  • (in Zusammenarbeit mit dem  Bundesrat) ohne Zustimmung des Bundestages kommt kein Gesetz zustande
  • Ausschließliche Gesetzgebung
  • Konkurrierende Gesetzgebung
  • Rahmengesetzgebung
Verabschiedung des Bundeshaushaltes
Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen mit anderen Staaten
Mitwirkung bei der Wahl der Bundesrichter

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Aufbau des Bundestags

Dem 16. Deutschen Bundestag gehören 616 Abgeordnete aus 6 Parteien an: CDU/CSU, SPD, Bündnis90/ Die Grünen, FDP und PDS.

CDU/CSU und SPD bilden seit 2005 die Regierung, die übrigen Parteien sitzen in der Opposition.

Die Abgeordneten einer Partei schließen sich  in Fraktionen zusammen. Um eine Fraktion zu bilden, benötigt die entsprechende Partei mindestens 34 Abgeordnete, was der festgeschriebenen Fünfprozentklausel entspricht. Die Fraktionen gliedern sich in Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen.

Die politischen Entscheidungen werden im Bundestagsplenum, der eigentlichen  Vollversammlung gefasst. Im Vorfeld wurden die Beschlüsse in den zahlreichen fachlich ausgerichteten Ausschüssen ausgehandelt und Kompromisse  gefunden. Im Bundestag gibt es eine Reihe von ständigen Ausschüssen, andere werden durch Entschluss des Plenums eingesetzt (Enquete-Kommissionen, Untersuchungsausschüsse) .

Weiterführende Links:

www.bundestag.de

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