Bürgerrechte
Die Bürgerrechte regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Sie sollen die Bürger unter anderem vor der Willkür des Staates schützen und dem Staat klare Grenzen setzten. Die Bürgerrechte gehören neben den Menschenrechten zu den Grundrechten, die in der Bundesrepublik im Grundgesetz festgeschrieben sind. Bürgerrechte gelten im Gegensatz zu Menschenrechten allerdings nicht für alle Menschen, sondern nur für die Staatsbürger. Durch die Gefahr des internationalen Terrorismus wurden in den letzten Jahren verschiedene Bürgerrechte geschwächt. Die Parteien wägen die Wichtigkeit der persönlichen Freiheit gegenüber der inneren Sicherheit ganz unterschiedlich ab.
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Die FDP will die Bürgerrechte wieder stärken. Für sie ist eine effektive Gefahrenabwehr auch innerhalb des Grundgesetztes möglich. Sonderrechte für die Terrorismusbekämpfung lehnt sie ab. Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger sollen nur erlaubt sein, wenn die innere Sicherheit gefährdet ist. Sie wollen außerdem, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob der Eingriff geeignet, erforderlich und angemessen ist. So lehnt die FDP verdachtsunabhängige Maßnahmen, wie die Vorratsdatenspeicherung und die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung genauso ab, wie die Speicherung und Nutzung von Mautdaten zur Strafverfolgung. Außerdem will sie den sogenannten „Großen Lauschangriffs“, der es dem Staat erlaubt Gesprächen in einer Wohnung zu belauschen, wieder abschaffen. Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, über die schon bestehenden Aufgaben wie Katastrophenhilfe hinaus, soll es mit der FDP nicht geben.![]()
Auch die Grünen treten mit dem Anspruch an, den freiheitlichen Rechtsstaat verteidigen zu wollen. Der Staat solle sich aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung heraushalten. So lehnen sie staatliche Videoüberwachung in Wohnungen ab. Auch die zunehmende Kameraüberwachung von öffentlichen Bereichen soll es mit ihnen nicht mehr geben. Eine zunehmende Verschmelzung von Polizei und Geheimdiensten und den Einsatz der Bundeswehr im Inneren wollen sie verhindern.
Die Linke will, dass Polizei und Geheimdienste klar voneinander getrennt bleiben. Langfristig will sie, dass alle Geheimdienste abgeschafft werden. Der Einsatz der Bundwehr im Inneren soll verboten werden. Lauschangriffe und Rasterfahndungen sollen abgebaut werden.
Die SPD erklärt in ihrem Wahlprogramm, dass sie die Bürgerechte schützen will. Sie vertritt die Ansicht, in ihrer Regierungszeit die Voraussetzungen für eine effektive Terrorismusbekämpfung kontinuierlich verbessert zu haben. Gleichzeitig habe sie die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden klar begrenzt und an enge Voraussetzungen geknüpft, um die Bürgerrechte zu schützen. Die Gesetze, die mit Grundrechtseingriffen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verbunden sind, sollen regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit überprüft werden.
Die SPD möchte kein Klima der Überwachung und der Unfreiheit, sondern ein Gefühl von Sicherheit schaffen. Denn „Sicherheit heißt Lebensqualität, heißt sich frei und ohne Angst vor Gewalt und Kriminalität zu bewegen.“ Deshalb will die SPD städtebauliche Maßnahmen ergreifen, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Zu solchen Maßnahmen gehört für sie auch die Videoüberwachung öffentlicher „Kriminalitätsbrennpunkte“.
Wichtig ist der SPD eine klare Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten soll erhalten bleiben. Den Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inneren lehnen sie ab.
Die CDU erwähnt die Bürgerrechte in ihrem Wahlprogramm nur im Zusammenhang mit der Integration von zugewanderten Frauen und Mädchen. Sie äußert sich dafür ausführlich zum Thema Sicherheit. Diese ist für sie die Voraussetzung für Freiheit. Durch Terrorismus und organisierte Kriminalität sieht die Union diese Sicherheit heutzutage bedroht. Auch könne man bei diesen Bedrohungen nicht mehr scharf zwischen innerer und äußerer Sicherheit trennen. Deshalb will die Union „in besonderen Gefährdungslagen“ den Einsatz der Bundeswehr im Innern im Rahmen festgelegter Grenzen ermöglichen. Die strikte Trennung von Polizei und Militär
müsse dabei aber gewahrt bleiben.
Außerdem müssen öffentliche Räume, nach Überzeugung der Union, besser gegen „Verwahrlosung, Graffitischmierereien, Vandalismus, Diebstählen, Wohnungseinbrüchen sowie Gewalt“ geschützt werden. Erreichen will sie dies mithilfe von „präventiver Stadtgestaltung“, besserer Beleuchtung, den verstärkten Einsatz von Videokameras an Brennpunkten und durch präventives Sozialmanagement.
Aktueller Link:
sueddeutsche.de: Pläne aus dem Bundesinnenministerium: Verfassungsschutz soll zur Polizei werden




