Der Bundestag

Plenarsaal, Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Art. 38 GG Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Wählbar ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Bundestagsabgeordnete werden durch Bundestagswahlen alle vier Jahre direkt (Direktmandat) oder nach den Landeslisten ihrer jeweiligen Partei gewählt. Mit der Erststimme wird der Abgeordnete des jeweiligen Wahlkreises und mit der Zweitstimme die Landesliste gewählt.

Dem 16. Deutschen Bundestag gehören derzeit 611 Abgeordnete an.

Die Abgeordneten genießen Immunität und Indemnität. Für ihr Mandat erhalten sie eine zu versteuernde Entschädigung (Diäten), die derzeit 7.668 Euro beträgt. Zusätzlich erhalten sie eine steuerfreie Kostenpauschale von 3.868 Euro pro Monat zur Ausübung ihres Mandats.

Artikel 38 GG [Wahl]

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wahlrechts Grundsatz

Im Bundestag werden die verschiedenen Interessen der Bevölkerung öffentlich dargelegt und diskutiert; es wird kritisiert, angeregt und gefordert, es werden Kompromisse geschlossen. Das geschieht auf vielen Wegen:
bei der großen politischen Generaldebatte, die jährlich bei der Verabschiedung des Bundeshaushaltes stattfindet, bei der Gesetzesberatung, bei der Ratifizierung außenpolitischer Verträge und bei den Debatten um die „Großen Anfragen" der Fraktionen. Das höchste Beschlussorgan des Bundestages ist das Plenum. Alle Gesetzesvorlagen werden in drei Lesungen im Plenum behandelt und verabschiedet. Regierungs- und Oppositionsparteien stellen ihre Argumente dar und begründen vor der Öffentlichkeit, warum sie für oder gegen ein bestimmtes Vorhaben sind.

Die Bundestagsmehrheit, ob sie nun von einer Fraktion oder einer Koalition von Fraktionen gebildet wird, will vor allem die von ihr gewählte Regierung unterstützen und deren Handlungsfähigkeit garantieren. Beide sind eng aufeinander angewiesen: Die Regierung braucht die geschlossene Unterstützung der Parlamentsmehrheit, um ihre Politik durchzusetzen, und die Parlamentsmehrheit ihrerseits versucht, den Kurs der Politik zu beeinflussen. Diese Zusammenarbeit verläuft nicht immer reibungslos, weil sowohl innerhalb der Fraktion als auch in der Regierung die „richtige" Politik umstritten sein kann. In vielen Gremien und Gesprächen werden dann Kompromisse geschlossen, da ja beide Teile politische Verantwortung tragen. Außerdem wollen beide die nächsten Wahlen gewinnen. Ist die Vertrauensbasis zwischen der Regierung und den sie tragenden Fraktionen gestört, kann das Parlament gemäß Art.67 GG durch das konstruktive Misstrauensvotum einen neuen Kanzler wählen. Das geschah bisher nur ein einziges Mal in der Geschichte des Bundestages, als die FDP, nach der Auflösung der Koalition mit der SPD, zusammen mit der CDU/CSU Helmut Kohl zum Regierungschef wählte (1.Oktober 1982).

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Der Bundestagspräsident

An der Spitze des Bundestages steht der Bundestagspräsident. Nach der Verfassung ist er nach dem Bundespräsidenten und noch vor dem Bundeskanzler der zweithöchste deutsche Amtsträger. Er vertritt den Bundestag nach außen. Seine Wahl und die seines Stellvertreters steht am Anfang der ersten Sitzung eines jeden neuen Bundestages. Er wird für die Dauer der normalerweise vierjährigen Legislaturperiode gewählt und gehört in der Regel der jeweils stärksten Fraktion des Bundestages an.


Artikel 40 GG [Präsident, Geschäftsordnung]

(1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.

Zu dem Aufgabenbereich des Bundestagspräsidenten zählt die

  • die Vertretung des Bundestages nach außen.
  • die Leitung der Plenarsitzungen.
  • Ausübung des Hausrechts.

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Die Opposition

Die Opposition stellt als organisierte parlamentarische Minderheit die Gegenkraft zur Regierung dar. Während Kritik und Kontrolle innerhalb der Regierungsfraktionen eher intern ausgeübt werden, kritisiert die parlamentarische Minderheit die Regierung möglichst überzeugend vor der Öffentlichkeit. Ihre Aufgabe ist es, Probleme und Widersprüche der Regierungspolitik im Parlament aufzeigen. Da die Opposition ja immer die mögliche Regierung von morgen ist, stellt sie ihre personellen und sachbezogenen Alternativen im Plenum vor.

Die Opposition ist nicht nur rechtmäßig, sondern auch ein staatstragendes Prinzip der parlamentarischen Demokratie. Nur wenn der Wähler und die Wählerin zwischen mindestens zwei Alternativen im Wettbewerb miteinander stehenden Parteien entscheiden kann, sind Volkssouveränität, Gewaltenkontrolle und Demokratie gewährleistet.

Die Opposition kann

  • Über das Budgetrecht die Finanzpläne der Regierung kontrollieren
  • Eine Kleine Anfrage und eine Große Anfrage an die Regierung richten
  • Untersuchungsausschüsse einrichten
  • Ein konstruktives Misstrauensvotum stellen
  • Eine Verfassungsklage gegen Maßnahmen und Gesetze der Regierung beim Bundesverfassungsgericht einreichen

Die Einflussmöglichkeiten der Oppositionsparteien verbessern sich allerdings entscheidend, wenn sie auf eine Mehrheit ihrer Partei im Bundesrat setzen können und damit einen großen Einfluss auf die Gesetzgebung haben.

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Fraktionen

Unter Fraktion versteht man den Zusammenschluss von Abgeordneten mit gleicher Parteizugehörigkeit.

In ihren Sitzungen legen die Abgeordneten die politische Marschrichtung für die Fraktion fest. Dabei erläutern die Fachleute der Fraktion die zur Beratung anstehenden Themen, die dann diskutiert und verabschiedet werden. Die Entwürfe können dabei ergänzt, geändert oder abgelehnt werden, und die Suche nach Kompromissen ist oft schwierig. Wenn ein Entwurf dann aber von der Fraktion beschlossen worden ist, wird er in der Regel von allen Mitgliedern vertreten. Je geschlossener eine Fraktion im Plenum auftritt, desto glaubwürdiger kann sie politische Ziele vertreten und durchsetzen. Die Fraktionsdisziplin darf aber nicht zum Fraktionszwang werden.

Für den gewählten Fraktionsvorstand stellen sich schwierige Aufgaben. Er muss zwischen den Anliegen der Abgeordneten und der Gesamtfraktion ausgleichen, die Debatte anregen oder beruhigen, Kompromisse entwerfen oder Beschlüsse durchsetzen. Der Fraktionsführer der parlamentarischen Minderheit ist gleichzeitig Oppositionsführer.

Weiterführende Links:

www.bundestag.de

Kuppelkucker.de: Internetangebot des Bundestags für Kinder

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