Datenschutz

Der Schutz von persönlichen Daten ist in den letzten Jahren ein großes Thema geworden. Durch die Digitalisierung könne große Mengen an Daten von fast jedem gesammelt und gespeichert. Und während der Web 2.0 - Bewegung haben viele Menschen persönliche Daten selbst ins Internet gestellt, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Der Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem, wann und welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Diese Selbstbestimmung ist immer stärker in Gefahr.

Die FDP erklärt, sich für ein übersichtliches und effektives Datenschutzrecht einsetzten zu wollen. Die allgemeinen Datenschutzgrundsätze sollen in einem Gesetz zusammengefasst werden. Außerdem will sie, dass der Datenschutz im Grundgesetz verankert wird. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz sollen ausgeschöpft und gegebenenfalls auch erweitert werden. Außerdem will die FDP eine „Stiftung Datenschutz“ einrichten, die Produkte und Dienstleistungen unter Datenschutzgesichtspunkten bewerten soll, um den Verbrauchern eine Orientierung zu geben. Auch der Arbeitnehmerdatenschutz soll verbessert werden. Daneben fordert die FDP „die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses“ durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer.

Auch die Grünen sind der Ansicht, dass der Datenschutz ins Grundgesetz gehört. Eine umfassende Reform des Datenschutzrechts ist für sie überfällig. So wollen sie die Beschränkung des Datenhandels verstärken und den Datenschutz effektiver machen, indem sie dem Datenschutzbeauftragten deutlich mehr Personal zur Verfügung stellen. Außerdem wollen sie ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und die Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Linke fordert, dass „Großprojekte“ wie zum Beispiel der biometrische Ausweis nach datenschutzrechtlichen Kriterien korrigiert werden. Auch sie wollen, dass der Arbeitnehmerdatenschutz verbessert wird.

Die FDP, die Grünen und die Linke sind sich einig, dass der Datenschutz auch gegenüber dem Staat wieder gestärkt werden muss. Sie wollen die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung privater Computer wieder abschaffen.

Die SPD will diese Maßnahmen beibehalten, erklärt aber keinen gläsernen Bürger zu wollen. Deshalb wollen sie die Voraussetzungen für staatliche Datenerhebungen und die Nutzung der Daten gesetzlich klar regeln und strikt begrenzen. Einen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch die Daten Unbeteiligter vorbeugend sammelt und überwacht, lehnen sie ab. Ferner will sie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz entwickeln, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Gesetz soll die bislang verstreuten Vorschriften bündeln und ergänzen.

CDU und CSU erklären, dass sie für „Datenschutz mit Augenmaß“ sind. Der „Schwarzhandel“ mit Adressen und der Diebstahl von Daten sind für die Union die negativen Begleiterscheinungen der legalen Nutzung von Kundendaten. Der Bürger soll darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind. Kriminellen Datenhandel wollen sie deshalb „ahnden“. Die Union will einen umfassenden Datenschutz garantieren. Auch der Staat solle keine unnötigen Datenmengen speichern. So soll das Gebot der Verhältnismäßigkeit stets gewahrt bleiben. Aber der Datenschutz, so die Union, dürfe nicht zum Täterschutz werden. Deshalb müssten Datenschutzinteressen mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang gebracht werden.

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