Demokratie und Grundgesetz
Die Staatsform der Bundesrepublik Deutschland ist die repräsentative Demokratie, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben wurde. Die wichtigsten Bausteine des GG sind die Grundrechte (§§1-19), welche in ihrer Wesensart nicht veränderbar sind. Artikel 20 GG legt die Staatstrukturprinzipien und das Widerstandsrecht fest:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Im GG ist ferner festgehalten, nach welchem Verfahren die wichtigsten parlamentarischen Gremien besetzt und organisiert werden sollen. Abschnitt III regelt die Wahl und das Funktionieren des Bundestags, Abschnitt IV den Bundesrat, Abschnitt V die Rolle des Bundespräsidenten, Abschnitt VI die Aufgaben der Bundesregierung.
Wahlrechtsgrundsätze und Wahlperiode
Artikel 38 Grundgesetz
- Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
- Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
- Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Artikel 39 Grundgesetz
- Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens fünfundvierzig, spätestens siebenundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
- Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
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Einen guten Überblick über die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes als Reaktion auf das Scheitern der Weimarer Republik bietet:
Das Grundgesetz der BRD von 1949 - eine Reaktion auf die Weimarer Verfassung.
Weiterführende Links:
Grundgesetz im Profil
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte Jogging (LpB-Online-Spiel zum Thema Grundgesetz)




