Internet und Datenschutz

© Pixelio, M. Hein

Das Internet ist längst ein Teil des alltäglichen Lebens geworden. Lange Zeit war es ein Raum ohne staatliche Kontrolle. Doch längst ist das Internet ein 

Massenmedium geworden mit einer Vielzahl an Problemen und Gefahren. So war der Streit um die Freiheit des Netzes unvermeidbar. Wie viel darf oder muss der Staat das Internet regulieren und inwieweit kann er das überhaupt.

Die Große Koalition, allen voran Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, hat sich für den Versuch der Regulierung entschieden. Seit 2008 ist die sogenannte Vorratsdatenspeicherung Pflicht. Es werden also die Verbindungsdaten aller Internet- und Telefonnutzer von den Providern gespeichert. Ferner wurde die heimliche Online-Durchsuchung legalisiert: Das Bundeskriminalamt darf nach einer richterlichen Anordnung in Privatrechner von Verdächtigen eindringen, dort Spitzelprogramme installieren, die jeden Tastendruck mitprotokollieren.
Solche Maßnahmen haben die Internetnutzer aufgebracht. Sie wollen die Freiheit im Netzt erhalten wissen. Auch Verfassungsschützer machen sich Sorgen um die Bürgerrechte. Dagegen wollen Musiker, Filmemacher und Verlage ihre Verwertungsrechte besser geschützt wissen und Kunden wollen vor Datenhandel geschützt werden.

Datenschutz

© Pixelio, A. Delater

Gerade der Schutz von persönlichen Daten ist in den letzten Jahren ein großes Thema geworden. Durch die Digitalisierung könne große Mengen an Daten von fast jedem gesammelt und gespeichert. Und während der Web 2.0 - Bewegung haben viele Menschen persönliche Daten selbst ins Internet gestellt, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Der Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem, wann und welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Diese Selbstbestimmung ist immer stärker in Gefahr.

Nach oben


Die FDP beschäftig sich in ihrem Wahlprogramm mit zwei Aspekten des Internets. Der erste Punkt ist, dass die FDP das Internet als freies Medium erhalten und es vor zu starker staatlicher Regulierung und übermäßiger Überwachung schützen will. So sollen Internetdiensteanbieter nicht „mit überzogenen Überwachungspflichten belegt werden“. Die Vorratsdatenspeicherung und die heimliche Online-Durchsuchung sollen wieder abgeschafft werden. Kinder und Jugendliche sollen zwar vor für sie ungeeigneten Inhalten geschützt werden, Erwachsenen aber der Zugang zu strafrechtlich unbedenklichen Inhalten nicht verwehrt werden. Zensur soll auch im Internet nicht stattfinden. Die FDP setzt deshalb darauf, dass die Eltern zuhause filtern, welche Seiten ihre Kinder im Internet besuchen. Der zweite Punkt ist, dass die FDP Urheberrechtsverletzungen im Internet bekämpfen will. Das Internet soll kein urheberrechtsfreier Raum sein. Deshalb will die FDP, unter Wahrung des Datenschutzes, eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten.

Beim Thema Datenschutz erklärt die FDP, dass sie sich für ein übersichtliches und effektives Datenschutzrecht einsetzten will. Die allgemeinen Datenschutzgrundsätze sollen in einem Gesetz zusammengefasst werden. Außerdem will sie, dass der Datenschutz im Grundgesetz verankert wird. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz sollen ausgeschöpft und gegebenenfalls auch erweitert werden. Außerdem will die FDP eine „Stiftung Datenschutz“ einrichten, die Produkte und Dienstleistungen unter Datenschutzgesichtspunkten bewerten soll, um den Verbrauchern eine Orientierung zu geben. Auch der Arbeitnehmerdatenschutz soll verbessert werden. Daneben fordert die FDP „die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses“ durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer.

Die Grünen wollen eine freie Internetkultur. Maßnahmen wie die  Vorratsdatenspeicherung, lehnen sie ab. Sie sind auch gegen die Einführung von Internetsperrlisten und den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur. Dennoch soll das Internet kein rechtsfreier Raum sein. So soll die Verfolgung von Straftaten im Internet, wie Kinderpornografie oder nationalsozialistischer Propaganda, intensiviert werden. Da viele sensible Daten im Netz stehen, wollen die Grünen Speicherfristen auf ein Minimum reduzieren und das Recht auf umfangreiche Datenauskunft auch im Internet festschreiben, damit jederzeit geklärt werden kann, welche Daten wo gespeichert sind. Außerdem schwebt den Grünen die Idee einer digitalen Demokratie vor. Sie wollen durch das Internet mehr Transparenz und weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel den direkten Dialog, in die Politik bringen. Verwaltungsprozesse sollen durch das Internet entbürokratisiert und anschaulicher gemacht werden.

Ferner sind auch die Grünen der Ansicht, dass der Datenschutz ins Grundgesetz gehört. Eine umfassende Reform des Datenschutzrechts ist für sie überfällig. So wollen sie die Beschränkung des Datenhandels verstärken und den Datenschutz effektiver machen, indem sie dem Datenschutzbeauftragten deutlich mehr Personal zur Verfügung stellen. Außerdem wollen sie ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und die Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Linke spricht davon die Freiheit im Netz erhalten und auszubauen zu wollen. Internetsperren sollen verhindert werden. Die Netzneutralität soll „technologisch zeitgemäß“ bewahrt werden.

Außerdem fordert die Linke, dass „Großprojekte“ wie zum Beispiel der biometrische Ausweis nach datenschutzrechtlichen Kriterien korrigiert werden. Auch sie wollen, dass der Arbeitnehmerdatenschutz verbessert wird.

Die FDP, die Grünen und die Linke sind sich einig, dass der Datenschutz auch gegenüber dem Staat wieder gestärkt werden muss. Sie wollen die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung privater Computer wieder abschaffen.

Die SPD will das Internet nutzen, um die Bürgern stärker am demokratischen Prozess zu beteiligen. Ansonsten ist das Internet ein Thema bei ihrer Idee eines sozialdemokratischen Kreativpaktes, welches unter anderem die Urheberrechte von Kreativschaffenden schützen soll. Außerdem sagt die SPD der Kinderpornografie den Kampf an. Welche Maßnahmen sie im Internet genau ergreifen wollen, erläutern sie nicht genauer.

beim Datenschutz will die SPD Maßnahmen, wie die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung privater Computer, beibehalten, erklärt aber keinen gläsernen Bürger zu wollen. Deshalb wollen sie die Voraussetzungen für staatliche Datenerhebungen und die Nutzung der Daten gesetzlich klar regeln und strikt begrenzen. Einen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch die Daten Unbeteiligter vorbeugend sammelt und überwacht, lehnen sie ab. Ferner will sie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz entwickeln, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Gesetz soll die bislang verstreuten Vorschriften bündeln und ergänzen.

CDU und CSU äußeren sich vor allem zur Strafverfolgung im Internet. Gegen Kinderpornografie wollen sie mit einer Dreifachstrategie vorgehen: Täter verfolgen, Quellen im In- und im Ausland schließen und den Zugang zu den Seiten sperren. Die CDU stellt klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Bei geringer Schwere von Straftaten soll eine Selbstregulierung greifen. Ansonsten wollen sie Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, zum Beispiel durch den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internet-Kriminalität. In Deutschland selbst wollen sie für eine stärkere Bündelung der Aktivitäten im Kampf gegen Internet-Kriminalität sorgen. Bundeskriminalamt, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die entsprechenden Einrichtungen der Länder sollen dafür personell und technisch besser ausgerüstet werden.

Ansonsten ist die Union für einen „Datenschutz mit Augenmaß“. Der „Schwarzhandel“ mit Adressen und der Diebstahl von Daten sind für die Union die negativen Begleiterscheinungen der legalen Nutzung von Kundendaten. Der Bürger soll darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind. Kriminellen Datenhandel wollen sie deshalb „ahnden“. Die Union will einen umfassenden Datenschutz garantieren. Auch der Staat solle keine unnötigen Datenmengen speichern. So soll das Gebot der Verhältnismäßigkeit stets gewahrt bleiben. Aber der Datenschutz, so die Union, dürfe nicht zum Täterschutz werden. Deshalb müssten Datenschutzinteressen mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang gebracht werden.

Nach oben


 

Veranstaltungen und Publikationen

 
 
 
 
 
 

BIS-Zeitschrift Bundestagswahl 2009

 
 
 
 
 
 

P&U Zeitschrift Politische Plakate

 
P&U Zeitschrift        Politische Plakate

Von der Weimarer Republik bis zur jungen Bundesrepublik

Download

 
 
 
 
 

Wahl-O-Mat

 
 
 
 
 
 

Deutscher Bundestag

 
Deutscher Bundestag

Bundestagswahl 2009

mehr

 
 
 
 

© 2009 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
www.lpb-bw.de