Parteien in Deutschland

Erklärvideo: Wofür sind Parteien gut?

Was sind Parteien? Was sind die Aufgaben und Funktionen von Parteien? Wie finanzieren sich Parteien? Und wie können Parteien gegründet werden? Brauchen wir überhaupt Parteien? Diese Seite bietet einen Überblick.

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Was sind Parteien?

Parteien sind Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsame Interessen und politische Vorstellungen haben. Durch Wahlen können Parteien politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen. Durch ihre Stimme geben Bürgerinnen und Bürger Parteien die Legitimation zur Teilhabe an der politischen Willensbildung auf Zeit. Je mehr Wählerinnen- und Wählerstimmen Parteien gewinnen, desto größer ist ihr politischer Einfluss.

Im Unterschied zu Interessensverbänden und Bürgerinitiativen übernehmen Parteien politische Verantwortung, indem ihre Mitglieder Ämter in Parlamenten und Regierungen bekleiden oder in der Opposition Politik betreiben.

Quelle: bpb - pocket politik: Parteien

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Einfach erklärt: Parteien

Was ist eine Partei?
Eine Partei besteht aus Menschen, die ähnliche Ziele und Werte haben. Parteien versuchen, ihre Ziele in der Politik durchzusetzen. Dazu stellen sie sich zur Wahl. Wenn viele Menschen sie wählen, bekommen sie viel Macht.

Parteien sind wichtig für die Demokratie. Warum?
So muss nicht jeder Bürger einzeln seine Wünsche und Meinungen vertreten. Er oder sie wählt eine Partei, die zu ihm oder ihr passt. Die Partei vertritt dann die Ansichten ihrer Wähler in der Politik.

Einfach erklärt: Parteien

Eine politische Partei ist eine Gruppe von Menschen. Sie haben in wichtigen Fragen die gleichen Ziele. Ausführliche Infos zu Parteien in Einfacher Sprache

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Welche Aufgaben und Funktionen haben Parteien?

Die zentralen Aufgaben und Funktionen von Parteien lassen sich folgendermaßen beschreiben:

  1. Parteien artikulieren die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
    Sie nehmen ihre Wünsche und Bedürfnisse auf und bringen diese in die Politik ein. Parteien sind dadurch ein wesentlicher Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Darüber hinaus bündeln Parteien den gesellschaftlichen Meinungspluralismus und formen so einen gemeinsamen Willen größerer Teile der Bürgerschaft.
     
  2. Parteien haben eine Sozialisations- und Mobilisierungsfunktion.
    Hier werden Landesverbände und ihre lokalen Gliederungen in besonderer Weise aktiv, denn sie bieten ihren Mitgliedern und Anhänger:innen die Möglichkeit zur unmittelbaren Mitarbeit. Aber auch durch politische Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort binden die Parteien die Bürgerinnen und Bürger in das politische System ein. Wahlkampf — egal auf welcher politischen Ebene — ist ohne die Landesverbände und ihre lokalen Gliederungen nicht denkbar.
    Parteien sind damit ein unerlässlicher Teil der politischen Integration.
     
  3. Parteien stellen Personal in Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen bereit.
    Faktisch besitzen sie ein Monopol für die Entsendung von Vertreter:innen in die Parlamente, parteilose Bewerber:innen schaffen es nicht in den Bundestag. Der größte Teil der prominenten Bundespolitiker:innen hat in der Landespolitik Erfahrungen gesammelt.
     
  4. Parteien haben eine Regierungsbildungsfunktion.
    Ohne die Parteien, die Mittler und Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft, könnten keine mehrheitsfähigen Regierungen gebildet werden. Dieser Funktion werden Parteien sowohl auf der Landes- als auch auf der Bundesebene gerecht. Landesparteien geben in besonderer Art Impulse für das gesamte deutsche Parteiensystem. Sie können auf ihrer politischen Ebene Koalitionen „ausprobieren“, die durchaus Pilotcharakter für den Bund haben können.

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Brauchen wir Parteien?

In Deutschland existiert ein starkes Misstrauen gegenüber Parteien. Die Europäische Komission erhebt regelmäßig Daten, inwieweit Bürger:innen verschiedenen Institutionen vertrauen. In der Bundesrepublik trauten im November 2019 zwei von drei Befragten den Parteien nicht, genauer gesagt 63 Prozent. In früheren Jahren wie 2009 oder 2013 lag der Wert regelmäßig über 70 Prozent. Die Umfrage zeigt klar: Die Parteien befinden sich in einer Glaubwürdigkeitskrise.

Brauchen wir in Deutschland überhaupt Parteien, obwohl ihnen wenig vertraut wird? Grundsätzlich erfüllen das Mehrparteiensystem und die Institution der Partei wichtige Aufgaben für den Erhalt der Demokratie: 

  • Ein Mehrparteiensystem ist notwendig, um Machtausübung zeitlich zu befristen und um den jeweils Regierenden personell und inhaltlich eine Alternative gegenüberzustellen. Es bannt die Gefahr einer Monopolherrschaft.
  • Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Diese Aufgabe ist im Grundgesetz festgeschrieben.
  • In der modernen Gesellschaft, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, bedarf es vermittelnder Institutionen. Sie stellen die Verbindung zwischen „Volk“ und „Staat“ her.

Mittels der Elemente der direkten Demokratie durch Volksbefragung, -begehren und -entscheiden kann der Wille der Wählerinnen und Wähler allerdings auch ohne die Filter der Parteien unmittelbar zum Ausdruck gebracht werden.

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Wie finanzieren sich Parteien?

Grundsätzlich müssen alle Parteien bei den Wahlen die gleichen Chancen erhalten, für Stimmen zu werben und an der politische Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Dafür benötigen sie finanzielle Mittel.

Die Parteifinanzierung beruht auf fünf Säulen:

  • staatliche Mittel
  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • Mandatseinkünfte
  • sonstige Einnahmen (zum Beispiel durch Vermögenserträge oder unternehmerische Tätigkeit)

Weitere Infos zur Finanzierung von Parteien inkl. Grafiken veröffentlichte die bpb hier.

Staatliche Finanzierung

Bei den meisten Parteien bilden die staatlichen Mittel die größte Einnahmequelle. Da Parteien eine wichtige Aufgabe in der demokratischen Ordnung spielen, unterstützt der Staat sie. Um Anspruch auf die so genannte staatliche Teilfinanzierung zu haben, müssen sie bei Europa- oder Bundestagswahlen 0,5 Prozent der Wähler:innenstimmen für ihre Liste gewonnen haben oder ein Prozent bei den jeweils letzten Landtagswahlen.

Die Höhe der Mittel, die der Staat für die Parteien ausgibt, ist begrenzt. 2020 lag diese Obergrenze  laut Deutschem Bundestag bei rund 197 Millionen Euro. Diese Maximalsumme muss gerecht an die Parteien verteilt werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Der Zuwendungsanteil bezuschusst Einnahmen der Partei durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Für jeden Euro, den die Partei in einem Jahr auf diese Weise einnimmt, gibt der Staat 0,45 Euro dazu. Der Zuwendungsanteil ist allerdings gedeckelt und bezuschusst Einnahmen nur bis zu 3.300 Euro pro Jahr und Person. Bei einer Spende in Höhe von beispielsweise 5.000 Euro werden also nur 3.300 Euro bezuschusst.

Dieses System ermöglicht es, dass auch kleine Parteien an Wahlen teilnehmen und ihren Wahlkampf finanzieren können.

In der Öffentlichkeit werden hin und wieder Debatten über die staatliche Förderung der Parteien geführt. Kritikpunkte sind die Höhe oder die Verteilung der staatlichen Mittel. Im Februar 2017 stimmte der Bundesrat zum Beispiel dafür, dass verfassungsfeindliche Parteien keine staatliche Förderung mehr bekommen und die Parteifinanzierung daher neu geregelt werden sollten (Informationen des Bundesrats, TOP 94).

Weiterführende Info: Bundestag, Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2020

Rechenschaftspflicht

Parteien müssen laut Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes über ihr Vermögen und die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen. Das bedeutet, dass sie darlegen müssen, woher sie Geld bekommen haben und wofür es ausgegeben wurde.

Der aktuelle Rechenschaftsbericht der Parteien bezieht sich auf die Umsätze und das Vermögen der Partein im Jahr 2019 und ist hier veröffentlicht (Stand: Januar 2021). Eine Übersicht über alle Rechenschaftsberichte der vergangenen Jahre veröffentlicht der Deutsche Bundestag.

Der Rechenschaftsbericht wird von einer unabhängigen Stelle wie einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert und dem Bundestagspräsidenten übergeben. Auch er prüft das Schriftstück und zieht bei Unregelmäßigkeiten die Bundestagsverwaltung hinzu. Seit 2018 wird einer Partei, die sechs Jahre hintereinander keinen Rechenschaftsbericht abgegeben hat, der rechtliche Status als Partei aberkannt.

Rechtliche Grundlagen für die Parteifinanzierung und die Rechenschaftspflicht sind  §§ 18 – 32 des Parteiengesetzes.

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Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es zu Parteien?

Grundgesetz

Die gesetzliche Grundlage bildet das Grundgesetz:

Artikel 21 Grundgesetz

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Damit hebt das Grundgesetz die Parteien in den Rang verfassungsrechtlicher Institutionen. Aufgrund ihrer Aufgabenfülle und ihrer starken Stellung in der Bundesrepublik wird oft — zum Teil auch kritisch — vom deutschen „Parteienstaat“ bzw. einer „Parteiendemokratie“ gesprochen.

Gleichzeitig müssen Parteien aber auch bestimmten Vorgaben entsprechen, um ihrer Rolle gerecht zu werden. So können Parteien, die „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“ versuchen (Art. 21 (2) GG)), vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und damit verboten werden. 1952 wurde in diesem Rahmen die SRP verboten, 1956 die KPD.

Parteiengesetz

Außerdem regelt das Parteiengesetz die Stellung und die Aufgaben von Parteien:
 

PartG § 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien

  • Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
  • Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
  • Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.
  • Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.

Bundesjustizministerium: Parteiengesetz

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Wie gründet man eine Partei?

Nach dem Grundgesetz steht es allen Bürgerinnen und Bürgern frei, eine Partei zu gründen (Art. 21 GG). Ihr Aufbau muss allerdings demokratischen Grundsätzen entsprechen und sie muss öffentlich Rechenschaft darüber ablegen, woher ihre Geldmittel kommen.

Eine Partei entsteht durch Gründung. Die Hinterlegung der Unterlagen in der beim Bundeswahlleiter geführten Sammlung hat für eine Partei weder konstitutive Wirkung noch werden durch diese Hinterlegung Rechte für die Partei begründet. Auch erfolgt durch die Aufnahme in die beim Bundeswahlleiter geführte Sammlung nicht automatisch die Anerkennung als Partei.

Die Anmeldung und Zulassung einer Partei zu Bundestagswahlen richtet sich nach den Vorschriften der Wahlgesetze des Bundes (Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung) und der Länder. Die Entscheidung, ob eine politische Vereinigung als „Partei“ im Sinne von § 2 des Parteiengesetzes anzuerkennen ist, trifft z.B. bei der Zulassung zu Bundestags- bzw. Landtagswahlen der Bundeswahlausschuss bzw. der zuständige Landeswahlausschuss, bei der Entscheidung über die Abzugsfähigkeit von Spenden die zuständige Finanzbehörde.

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Letzte Aktualisierung: April 2021, Internetredaktion der LpB BW

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