Parteien

Parteien sind Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsame Interessen und gemeinsame politische Vorstellungen haben. Parteien wollen in Wahlen politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen. Im Unterschied zu Interessenverbänden und Bürgerinitiativen übernehmen sie politische Verantwortung, indem ihre Mitglieder Ämter in Parlamenten und Regierungen bekleiden oder in der Opposition Politik betreiben. Die Parteien sind aber nicht das Volk. Nur vier Prozent der Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Parteien. In Wahlen erhalten sie von diesen die Legitimation zur Teilhabe an der politischen Willensbildung - auf Zeit. Je mehr Wählerstimmen Parteien auf sich vereinigen, desto größer ist ihr politischer Einfluss. Wenn Parteien die Mehrheit erhalten oder sich dazu zusammenschließen, können sie regieren, wodurch sie befristet über erhebliche Macht verfügen und große Verantwortung tragen.
Bei Bürgerinnen und Bürgern stehen sie vielfach in schlechtem Ansehen. Fragen die Meinungsforschungsinstitute, welchen Institutionen man vertraue, dann landen Parteien häufig auf dem letzten oder vorletzten Platz. Die Abneigung gegen Parteien stellt in unserer Geschichte allerdings nichts Neues dar, sie geht vielmehr bis weit in das 19. Jahrhundert zurück. Die Parteien befinden sich in einer Glaubwürdigkeitskrise. Das Missverhältnis zwischen Machtanspruch und vermeintlicher Problemlösungskompetenz sorgt für Mitgliederschwund und sinkende Wahlbeteiligung.
Ganz ohne Parteien geht es aber auch nicht. Vor allem zwei Gründe sind dafür ausschlaggebend:
- In der modernen Gesellschaft, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, bedarf es vermittelnder Institutionen, die die Verbindung zwischen "Volk" und "Staat" herstellen.
- Ein Mehrparteiensystem ist notwendig, um die Gefahr einer Monopolherrschaft zu bannen, um Machtausübung zeitlich zu befristen und um den jeweils Regierenden personell und inhaltlich eine Alternative gegenüberzustellen.
Mittels der Elemente der direkten Demokratie durch Volksbefragung, -begehren und -entscheiden kann der Wille der Wählerinnen und Wähler allerdings auch ohne die Filter der Parteien unmittelbar zum Ausdruck gebracht werden.
Auf kommunaler und auf Länderebene ist direkte Demokratie inzwischen alltägliche Praxis, auf der Ebene des Bundes bisher nicht. In den Gemeinden und Bundesländern kommt es immer wieder zu Volksbegehren, über deren Ergebnisse die Gemeindevertretungen oder Landesparlamente abzustimmen haben. Volksentscheide werden vorwiegend auf kommunaler Ebene praktiziert.

- © Pixelio, S. Hofschlaeger
Parteiengesetz
PartG § 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
- Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
- Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
- Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.
- Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
BMI: Parteiengesetz
Nach dem Grundgesetz steht es allen Bürgerinnen und Bürgern frei, eine Partei zu gründen (Art. 21 GG). Ihr Aufbau muss allerdings demokratischen Grundsätzen entsprechen, und sie muss öffentlich Rechenschaft geben, woher ihre Geldmittel kommen.
Eine Partei entsteht durch Gründung. Die Hinterlegung der Unterlagen in der beim Bundeswahlleiter geführten Sammlung hat für eine Partei weder konstitutive Wirkung noch werden durch diese Hinterlegung Rechte für die Partei begründet. Auch erfolgt durch die Aufnahme in die beim Bundeswahlleiter geführte Sammlung nicht automatisch die Anerkennung als Partei.
Die Anmeldung und Zulassung einer Partei zu Bundestagswahlen richtet sich nach den Vorschriften der Wahlgesetze des Bundes (Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung) und der Länder. Die Entscheidung, ob eine politische Vereinigung als "Partei" im Sinne von § 2 des Parteiengesetzes anzuerkennen ist, trifft z.B. bei der Zulassung zu Bundestags- bzw. Landtagswahlen der Bundeswahlausschuss bzw. der zuständige Landeswahlausschuss, bei der Entscheidung über die Abzugsfähigkeit von Spenden die zuständige Finanzbehörde.
27 Parteien treten zur Bundestagswahl an
Zur Bundestagswahl 2009 können nach einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses und der Landeswahlausschüsse 27 Parteien antreten. Der Ausschuss ließ bei seiner öffentlichen Sitzung in Berlin am 17. Juli neben den sechs im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke die in Landtagen vertretenen Parteien DVU und NPD zur Bundestagswahl zu.
Weitere 19 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl des 17. Deutschen Bundestages als Parteien anerkannt (s.u.) Die Anerkennung als Partei hing von verschiedenen Kriterien ab wie Mitgliederzahl, Satzung und bisheriger Wahlteilnahme. Diese von den Wahlausschüssen für die Bundestagswahl 2009 anerkannten 19 Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten, erforderlich.
Die Kreiswahlvorschläge mussten bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 23. Juli 2009, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung haben die Kreiswahlausschüsse bzw. Landeswahlausschüsse am 31. Juli 2009 entschieden.
Die SPD, FDP, DIE LINKE, GRÜNE, NPD und MLPD sind in allen 16 Bundesländern mit Landeslisten vertreten, die CDU in allen Ländern außer Bayern, die CSU nur in Bayern und die PIRATEN in allen Ländern außer Sachsen. Die übrigen Parteien treten nicht in allen Bundesländern zur Wahl an.
Insgesamt wurden 30 Vereinigungen abgelehnt, die alle die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen.
- bpb: Bundeswahlgesetz (HTML)
- juris: Bundeswahlordnung (HTML)
![]() | Allianz der Mitte (ADM) |
![]() | Bayernpartei (BP) |
![]() | Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) |
![]() | CHRISTLICHE MITTE - für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM) |
![]() | Deutsche Kommunistische Partei (DKP) |
![]() | DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU) |
![]() | Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) |
![]() | FREIE WÄHLER Deutschland (FWD) |
![]() | Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) |
![]() | Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) |
![]() | Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundespolitisches Programm der ödpKurzprogramm der ödp zur Bundestagswahl 2009 Informationen der BpB zur ödphttp://oedp.de/files/BTW-End.pdf |
![]() | Partei Bibeltreuer Christen (PBC) |
![]() | Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) |
![]() | Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten |
![]() | Rentner-Partei-Deutschland (RENTNER) |
![]() | DIE REPUBLIKANER (REP) |
![]() | Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP) |
![]() | Mensch Umwelt Tierschutz (Die Tierschutzpartei) |
![]() | Die Violetten; für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN) |
![]() | Ab jetzt... Bündnis für Deutschland, für Demokratie |
![]() | Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM) Parteiprogramm |
Pressemitteilungen der Bundeswahlleiters
06.08.2009: 27 Parteien mit Landeslisten bei der Bundestagswahl 2009
07.08.2009: Bundeswahlleiter informiert zu aktuellem Kommentar von Spiegel-Online































