Parteienfinanzierung

Parteienfinanzierung„Wir haben die Kraft“, „Mehr Jobs“, „Reichtum für alle“ – überall hängen sie, die großflächigen Plakate der Parteien während des Wahlkampfs. Manch einer fragt sich unwillkürlich: Wie können die das alles bloß bezahlen? Aber nicht nur der Wahlkampf – auch das Personal und Geschäftsstellen innerhalb der Parteien wollen finanziert werden.
 
Grundsätzlich müssen alle Parteien bei den Wahlen die gleichen Chancen erhalten, für Stimmen zu werben. So besagt Art. 21 Abs. 1 GG, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, gibt es in Deutschland ein ausgeklügeltes System der Parteienfinanzierung. Rechtliche Grundlagen dafür sind Art. 21 Absatz 1 GG und §§ 18 – 32 des Parteiengesetzes. Die Finanzierung beruht auf vier Säulen:

  1. Mitgliedsbeiträge
    Die Mitgliedsbeiträge bilden insgesamt die zweitgrößte Finanzierungsquelle, bei der SPD machen sie sogar den Großteil (fast 30 Prozent) der Gelder aus. Die Linken beziehen 41 Prozent aus ihren Mitgliedsbeiträgen, wohingegen die FDP mit 19 Prozent den geringsten Anteil hat.
    Durch die Beiträge ist gewährleistet, dass die Partei, welche die meisten Menschen in der Bevölkerung vertritt, auch am meisten erhält. Problematisch dabei ist allerdings, dass die Mitglieder die Höhe ihre Beiträge selbst festlegen können und somit ein Mitglied mit einem hohen Beitragssatz für die Partei wichtiger sein könnte. Allerdings muss man sich auch fragen, ob sich die Wichtigkeit einer Person für eine Partei wirklich nur nach ihrem Beitrag bemisst, und nicht auch nach Engagement und Zeitaufwand.

  2. Private Spenden
    Jeder kann theoretisch eine Partei seiner Wahl mit einer Spende unterstützen. Dabei legt § 25 des Parteiengesetzes fest, dass die Spende, in bar ausgezahlt, 1000 Euro nicht überschreiten darf. Spenden über 10.000 Euro müssen im Rechenschaftsbericht unter Angabe der Spenderdaten veröffentlicht, Spenden über 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden.
    Im Jahr 2005 erhielt die CDU mit 35,5 Millionen die meisten Parteispenden. Bei der FDP machten private Spenden ca. 36 Prozent aller Geldeinnahmen aus, die Linken nahmen mit 2,2 Millionen Euro Spenden am wenigsten ein.
    Dabei bewegen sich die Parteien und Spender in einem juristisch nicht klar umrissenen Raum: Zwar dürfen Spenden nicht zweckgebunden erfolgen, es darf also keine direkte Gegenleistung erwartet werden – wie aber kann man Erwartungen eindeutig nachweisen?

  3. Mandatseinkünfte
    In diesem Fall zahlen Mitglieder, die ein Mandat tragen, Beiträge über ihren normalen Mitgliedsbeitrag hinaus. Da die Diäten der Abgeordneten aus Steuergeldern bezahlt werden, könnte man einwenden, dass die staatlichen Mittel an die Parteien somit noch einmal erhöht werden. Allerdings sind die Beträge proportional zur Anzahl der vom Volk gewählten Mandatsträger.

  4. Staatliche Subventionen
    Da die Parteien die für die Demokratie wichtige Funktion der „Willensbildung des Volkes“ übernehmen, ist der Staat an ihrer Finanzierung beteiligt.
    Die Parteien erhalten für bis zu vier Millionen Wählerstimmen 85 Cent pro Stimmen, wenn sie bei den Bundestags- und Europawahlen mindestens 0,5 Prozent, bei den Landtagswahlen mindestens 1 Prozent der Stimmen erreichen. Ziel dabei ist es, den kleineren Parteien die gleichen Chancen wie den großen zu ermöglichen.
    Für jede Stimme, die zu den vier Millionen hinzukommt, werden den Parteien weitere 70 Cent pro Stimme überwiesen. Außerdem erhalten sie für jeden Euro, der über Beiträge oder Spenden eingenommen wurde, 38 Cent, allerdings nur für Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürlicher Person.
     In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. April 1992 wurde beschlossen, dass die öffentlichen Beiträge zusammengenommen nicht mehr als die übrigen erwirtschafteten Einnahmen der Parteien ergeben dürfen. Außerdem dürfen die staatlichen Subventionen 133 Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten. Diese Obergrenze ist an die Inflation gekoppelt und darf darum nur um sechs Prozent wachsen.
    Die staatlichen Beiträge machen insgesamt den größten Anteil an der Parteienfinanzierung aus.
    Die Tatsache, dass auch Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Vergabe der öffentlichen Mittel berücksichtigt werden sorgt dafür, dass das Wahlergebnis für die Wahlkampfkostenerstattung nicht mehr so stark ins Gewicht fällt.
    Hat eine Gruppierung keine Landesliste, sondern tritt nur mit Direktkandidaten an, so erhält die Gruppierung die gleichen Beträge wie die übrigen Parteien, wenn sie mindestens zehn Prozent der Stimmen im Wahlkreis erhalten hat.
    Für die Kommunalwahlen gibt es übrigens keine Kostenerstattung.

Art. 21 Absatz 1 Satz 4 GG verlangt von den Parteien: „Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben“. Diese Darlegung wird von einem Wirtschaftsprüfer untersucht und jährlich als öffentlich einsehbare Drucksache dem Bundestag vorgelegt.
Seit dem Juli 2002 ist es ein strafrechtliches Vergehen, wenn die Rechenschaftslegung nicht mit den Tatsachen übereinstimmt. Außerdem dürfen Spenden nicht mehr in kleinere Beträge aufgeteilt werden, um einer Veröffentlichung zu entgehen.
Nachdem der Rechenschaftsbericht vorgelegt wurde, erfolgt die Auszahlung der staatlichen Mittel zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres.

Das System der Parteienfinanzierung wurde häufig geändert und oft kritisiert. 2007 gab es aufgrund der schwindenden Mitgliederzahlen eine Diskussion, die staatlichen Mittel zu erhöhen – dies wäre jedoch nicht im Sinne der Verfassung gewesen.
Immer wieder wird der Vorwurf laut, die Politiker und Politikerinnen orientierten sich mehr an finanzkräftigen Mitbürgern als für ihre politischen Ziele zu kämpfen. Viele empfinden die staatlichen Beiträge als zu hoch. Ein wichtiger Vorteil des Systems ist allerdings, dass die öffentliche Finanzierung eine rege Betätigung der Parteien fördert und es kleinen Parteien ermöglicht, an der Wahl teilzunehmen.

 
www.bpb.de/themen/LZSPWA,1,0,Parteienfinanzierung.html
www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/
Staatliche_Finanzierung_der_Parteien.html

www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,500842,00.html
www.bpb.de/themen/V1BR0N,0,0,Wahlkampfkosten.html#top
www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/weitereaufgaben/
parteienfinanzierung/staatl_partei_finanz.pdf



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