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Artikel II der
Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika
Die ausübende Gewalt
Abschnitt 1. Der Präsident (Wahl, Voraussetzungen, Entschädigung)
Abschnitt 2. exekutive Befugnisse
Abschnitt 3. sonstige Befugnisse
Abschnitt 4. Amtsentsetzung (Impeachment)
ARTIKEL II
Abschnitt 1
Die vollziehende Gewalt liegt bei dem Präsidenten der Vereinigten
Staaten von Amerika. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre, und er wird
zugleich mit dem für dieselbe Amtsperiode zu wählenden Vizepräsidenten
auf folgende Weise gewählt:
Jeder Einzelstaat bestimmt in der von seiner gesetzgebenden
Körperschaft vorgeschriebenen Weise eine Anzahl von Wahlmännern, die
der Gesamtzahl der dem Staat im Kongress zustehenden Senatoren und
Abgeordneten gleich ist; jedoch darf kein Senator oder Abgeordneter
oder eine Person, die ein besoldetes oder Ehrenamt im Dienste der
Vereinigten Staaten bekleidet, zum Wahlmann bestellt werden. Die
Wahlmänner treten in ihren Staaten zusammen und stimmen durch
Stimmzettel für zwei Personen, von denen mindestens eine nicht
Einwohner desselben Staates sein darf wie sie selbst. Sie führen in
einer Liste alle Personen auf, für die Stimmen abgegeben worden sind,
und die Anzahl der ihnen zugefallenen Stimmen; diese Liste
unterzeichnen und beglaubigen sie und übersenddeeen sie versiegelt an
den Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten, zu Händen des
Senatspräsidenten. Der Präsident des Senats öffnet vor Senat und
Repräsentantenhaus alle diese beglaubigten Listen; anschließend sind
die Stimmen zu zählen. Derjenige, der die größte Stimmenzahl auf sich
vereinigt, soll Präsident sein, wenn diese Zahl der Mehrheit der
Gesamtzahl der bestellten Wahlmänner entspricht; wenn aber mehrere
eine derartige Mehrheit erreichen und die gleiche Anzahl von Stimmen
erhalten, dann soll das Repräsentantenhaus sogleich einen von ihnen
durch Stimmzettel zum Präsidenten wählen; und wenn niemand eine
derartige Mehrheit erreicht hat, soll das genannte Haus in gleicher
Weise aus den fünf führenden Personen auf der Liste den Präsidenten
wählen. Bei dieser Präsidentschaftsstichwahl wird jedoch nach Staaten
abgestimmt, wobei die Vertretung jedes Staates eine Stimme hat; zur
Beschlussfähigkeit ist für diesen Zweck die Anwesenheit von je einem
oder mehreren Abgeordneten von zwei Dritteln der Staaten und zum
Wahlentscheid eine Mehrheit aller Einzelstaaten erforderlich. In jedem
Fall soll nach der Wahl des Präsidenten derjenige, der die größte
Anzahl der Wahlmännerstimmen auf sich vereinigt, Vizepräsident sein.
Wenn aber zwei oder mehrere die gleiche Stimmenzahl aufweisen, soll
der Senat unter ihnen durch Stimmzettel den Vizepräsidenten auswählen.
(Durch den XII. Zusatzartikel geändert / s. unten).
Der Kongress kann den Zeitpunkt für die Wahl der Wahlmänner und den
Tag ihrer Stimmenabgabe festsetzen; dieser Tag soll im ganzen Bereich
der Vereinigten Staaten derselbe sein. In das Amt des Präsidenten
können nur in den Vereinigten Staaten geborene Bürger oder Personen,
die zur Zeit der Annahme dieser Verfassung Bürger der Vereinigten
Staaten waren, gewählt werden; es kann niemand in dieses Amt gewählt
werden, der nicht das Alter von 35 Jahren erreicht und seinen Wohnsitz
seit 14 Jahren im Gebiete der Vereinigten Staaten gehabt hat.
Im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten oder seines Todes,
Rücktritts oder der Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Befugnisse und
Obliegenheiten seines Amtes geht es auf den Vizepräsidenten über. Der
Kongress kann durch Gesetz für den Fall der Amtsenthebung, des Todes,
des Rücktritts oder der Amtsunfähigkeit sowohl des Präsidenten als
auch des Vizepräsidenten Vorsorge treffen und bestimmen, welcher
Beamte dann die Geschäfte des Präsidenten wahrnehmen soll, und dieser
Beamte versieht dann die Geschäfte so lange, bis die Amtsunfähigkeit
behoben oder ein Präsident gewählt worden ist. (Vgl. den XX.
Zusatzartikel / s. unten)
Der Präsident erhält zu festgesetzten Zeiten für seine Dienste eine
Vergütung. Diese darf während der Zeit, für die er gewählt ist, weder
vermehrt noch vermindert werden, und er darf während dieses Zeitraumes
auch keine sonstigen Einkünfte von den Vereinigten Staaten oder einem
der Einzelstaaten beziehen.
Ehe er sein Amt antritt, soll er diesen Eid oder dieses Gelöbnis
leisten: "Ich schwöre (oder gelobe) feierlich, dass ich das Amt des
Präsidenten der Vereinigten Staaten getreulich verwalten und die
Verfassung der Vereinigten Staaten nach besten Kräften erhalten,
schützen und verteidigen will."
Abschnitt 2
Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Armee und der Flotte der
Vereinigten Staaten und der Miliz der Einzelstaaten, wenn diese zur
aktiven Dienstleistung für die Vereinigten Staaten auf gerufen wird;
er kann von den Leitern der einzelnen Abteilungen der Bundesregierung
die schriftliche Stellungnahme zu Angelegenheiten aus dem
Dienstbereich der betreffenden Behörde verlangen, und er hat, außer in
Amtsanklagefällen, das Recht, Strafaufschub und Begnadigung für
Straftaten gegen die Vereinigten Staaten zu gewähren.
Er hat das Recht, auf Anraten und mit Zustimmung des Senats Verträge
zu schließen, vorausgesetzt, dass zwei Drittel der anwesenden
Senatoren zustimmen. Er nominiert auf Anraten und mit Zustimmung des
Senats Botschafter, Gesandte und Konsuln, die Richter des Obersten
Bundesgerichts und alle sonstigen Beamten der Vereinigten Staaten,
deren Bestellung hierin nicht anderweitig geregelt ist und deren Ämter
durch Gesetz geschaffen werden; doch kann der Kongress nach seinem
Ermessen die Ernennung von unteren Beamten durch Gesetz dem
Präsidenten allein, den Gerichtshöfen oder den Leitern der
Bundesbehörde übertragen. Der Präsident hat die Befugnis, alle während
der Senatsferien freiwerdenden Beamtenstellen im Wege des Amtsauftrags
zu besetzen, der mit dem Ende der nächsten Sitzungsperiode erlischt.
Abschnitt 3
Er hat von Zeit zu Zeit dem Kongress über die Lage der Union Bericht
zu erstatten und Maßnahmen zur Beratung zu empfehlen, die er für
notwendig und nützlich erachtet. Er kann bei außerordentlichen
Anlässen beide oder eines der Häuser einberufen, und er kann sie,
falls sie sich über die Zeit der Vertagung nicht einigen können, bis
zu einem ihm geeignet erscheinenden Zeitpunkt vertagen. Er empfängt
Botschafter und Gesandte. Er hat Sorge zu tragen, dass die Gesetze
gewissenhaft vollzogen werden, und er erteilt allen Beamten der
Vereinigten Staaten die Ernennungsurkunden.
Abschnitt 4
Der Präsident, der Vizepräsident und alle Zivilbeamten der Vereinigten
Staaten werden ihres Amtes enthoben, wenn sie wegen Verrats,
Bestechung oder anderer Verbrechen und Vergehen unter Amtsanklage
gestellt und für schuldig befunden worden sind.

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