Wahlrecht

- © Pixelio, S. Bröge
In Deutschland darf jeder an den Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen, der über 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. An Kommunal- und Europawahlen dürfen auch in Deutschland lebende EU-Bürger teilnehmen. In machen Bundesländern haben schon 16-Jährige bei Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht.
Die Parteien vertreten in ihren Wahlprogrammen sehr unterschiedliche Positionen, ob und wie das Wahlrecht verändert werden sollte.
Am weitesten geht die Linke: Sie will das aktive und passive Wahlrecht für alle die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, egal welcher Nationalität und wie lange man schon in Deutschland lebt. Außerdem will sie das Wahlalter auf 16 Jahre senken.
Auch die Grünen wollen mehr Menschen das Wahlrecht geben, gehen aber nicht ganz so weit wie die Linken. Sie wollen Jugendlichen ab 16 Jahren nur das aktive Wahlrecht erteilen. So wollen sie Jugendlichen mehr Lust auf die Demokratie machen und ihnen eine Stimme geben. Bei Kommunalwahlen sollen auch alle Nicht-EU-Bürger das aktive und passive Wahlrecht erhalten, egal wie lange sie in Deutschland leben.
Ähnliches planen auch FDP und SPD. Die FDP will das kommunale Wahlrecht allen Migranten erteilen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben.
Die SPD möchte Migranten das kommunale Wahlrecht erst nach sechs Jahren zuerkennen. Eine Absenkung des Wahlalters planen beide Parteien nicht.
Die CDU hält am geltenden Wahlrecht fest. Sie lehnt eine Absenkung des Wahlalters genauso ab, wie ein generelles kommunales Wahlrecht für Ausländer. Sie plädiert dagegen dafür, dass Ausländer, die schon über Jahre in Deutschland leben die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen sollen. Gleichzeitig unterstreicht sie, dass die Voraussetzung für die Einbürgerung nicht gelockert werden sollen.




