Union und SPD einigen sich auf Koalitionsvertrag

Bundestagswahl 2017

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht und die Ministerien sind verteilt: Die dritte große Koalition unter Angela Merkel kann kommen, nachdem auch die SPD-Mitglieder dem Vertrag mit der Union zugestimmt haben. Mehr als fünf Monate nach der Bundestagswahl bekommt Deutschland eine neue Regierung.

Die Ausgangslage

Das Ergebnis der Bundestagswahl am 24. September 2017 ließ rein rechnerisch eine Fortsetzung der Großen Koalition aus Union und SPD sowie eine Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen zu. Da die SPD bereits am Wahlabend ankündigte, in die Opposition gehen zu wollen, blieb zunächst nur die Option eines schwarz-gelb-grünen (Jamaika-) Bündnisses. Mit der AfD will keine Partei koalieren.

Für Jamaika gibt es erst zwei Vorbilder auf Landesebene: im Saarland scheiterte ein solches Bündnis 2012 vor Ablauf der Regierungszeit, in Schleswig-Holstein regiert die CDU seit Juni 2017 gemeinsam mit Grünen und FDP.

Nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen konnte es theoretisch nur noch eine Große Koalition, Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung geben. Der Druck, sich zu einigen war also groß.

Am 19. November 2017 erklärte FDP-Chef Christian Lindner um 23.50 Uhr den Abbruch der seit gut vier Wochen laufenden Jamaika-Sondierungen. „Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren“, begründet Lindner den überraschenden Rückzug seiner Partei aus den Verhandlungen.
Eine sogenannte Jamaika-Koalition aus Schwarz (CDU/CSU), Gelb (FDP) und Grün wird es also nicht geben. Union, FDP und Grüne waren inhaltlich meilenweit voneinander entfernt, sei es in der Finanz-, Klima-, Verkehrspolitik oder in der Flüchtlings- und Einwanderungspolitik. Die Grundpositionen wiedersprachen sich diametral.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen angekündigt, sie werde als geschäftsführende Bundeskanzlerin „alles tun, dass dieses Land auch durch diese schwierigen Wochen gut geführt wird“.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Parteien in separaten Terminen an ihre "politische Verantwortung" erinnert. Steinmeier hatte nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierung alle Parteien ermahnt, sich um eine Regierungsbildung zu bemühen. Schließlich müsse, wer sich "in Wahlen um politische Verantwortung bewirbt", diese Verantwortung auch wahrnehmen. Er erwarte "von allen Gesprächsbereitschaft, um eine Regierungsbildung in absehbarer Zeit möglich zu machen".

Sollte es doch zu einer Neuauflage der Großen Koalition kommen?

Die SPD-Fraktionschefin im Bundestag, Andrea Nahles, sagte, durch das Scheitern von Jamaika habe sich die Lage für die SPD verändert. Die Partei werde sich der Verantwortung stellen, in welcher Form, sei offen.

Bei einem ersten Treffen am 30. November 2017 im Schloss Bellevue in Berlin haben die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD, Angela Merkel, Horst Seehofer und Martin Schulz mit Bundespräsident Steinmeier die Chancen für eine erneute große Koalition ausgelotet.

Am 4. Dezember 2017 billigte der Parteivorstand der Sozialdemokraten den Vorschlag des Parteivorsitzenden Martin Schulz, ergebnisoffene Gespräche mit der Union zu einer möglichen Regierungsbildung zu führen. Im aktuellen Beschluss wird auch darauf hingewiesen, dass weiterhin alle Optionen unverändert auf dem Tisch lägen – Regierungsbeteiligung, Unterstützung einer Minderheitsregierung oder eine Neuwahl. Auf dem dreitägigen SPD-Parteitag wollte sich  Parteichef Schulz von den Delegierten ein Mandat holen, um mit der Union über eine mögliche Regierungsbeteiligung zu reden.

Der SPD-Parteitag hatte sich am 7. Dezember 2017 mit großer Mehrheit für ergebnisoffene Gespräche mit der Union ausgesprochen. Die rund 600 Delegierten votierten klar für Gespräche, die zu einer großen Koalition, einer Minderheitsregierung von Kanzlerin Merkel oder zu Neuwahlen führen könnten.

Nach der Zustimmung der SPD zu ergebnisoffenen Gesprächen mit der Union hatten sich die Parteispitzen von Union und SPD am 13. Dezember 2017 getroffen. Erwartet wurde, dass sich die Runde auf einen Fahrplan einigt. Der SPD-Vorstand hatte am 15. Dezember einstimmig förmlichen Sondierungsverhandlungen Anfang Januar zugestimmt.

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich am 20. Dezember 2017 auf den Ablauf der Sondierungsgespräche verständigt: Die Gespräche über eine Regierungsbildung sollten am 7. Januar beginnen und am 12. Januar 2018 abgeschlossen sein. CDU, CSU und SPD wollten in insgesamt fünf Sondierungsrunden die Möglichkeiten einer Regierungszusammenarbeit ausloten. Die drei Parteien vereinbarten, über 15 Themenblöcke zu sprechen: 

  • Finanzen/Steuern
  • Wirtschaft/Verkehr/Infrastruktur/Digitalisierung I/Bürokratie
  • Energie/Klimaschutz/Umwelt
  • Landwirtschaft/Verbraucherschutz
  • Bildung/Forschung
  • Arbeitsmarkt/Arbeitsrecht/Digitalisierung II
  • Familie/Frauen/Kinder/Jugend
  • Soziales/Rente/Gesundheit/Pflege
  • Migration/Integration
  • Innen/Recht
  • Kommunen/Wohnungsbau/Mieten/ländlicher Raum
  • Europa
  • Außen/Entwicklung/Bundeswehr
  • Bürgerbeteiligung/Stärkung der Demokratie
  • Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen

Parteichefs erzielen Durchbruch
Mehr als 24 Stunden hatte die letzte Sondierungsrunde am 12. Januar 2018 in Berlin gedauert, am Ende stand die Einigung.
Die Parteichefs von CDU, CSU und SPD wollten also die große Koalition fortführen. Beide Sondierungsgruppen hatten sich auf das 28-seitige Sondierungspapier geeinigt.

Ergebnisse der Sondierungsgespräche

  • Zuwanderung von Flüchtlingen: die Zahl von 180.000 bis 220.000 Menschen pro Jahr soll nicht überschritten werden. Alle Flüchtlinge sollen künftig zunächst in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen untergebracht werden.
  • Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wird zunächst weiter ausgesetzt bleiben.
  • Steuererhöhungen sind nicht geplant. Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise um 10 Milliarden Euro bis zum Jahr 2021 gesenkt werden.
  • Bis Ende des Jahres soll ein Zeitplan für den Kohleausstieg festgelegt werden.
  • Schulen in Deutschland sollen mit einer Investitionsoffensive gestärkt werden. Für Bildung und Forschung sind Mehrausgaben von knapp sechs Milliarden Euro geplant.
  • Gesetzliche Krankenversicherung soll wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden.
  • Gegen den Personalmangel in der Pflege wollen Union und SPD ein Fachkräfte-Programm auflegen. 8.000 neue Stellen für sollen geschaffen werden.
  • Rente: hier soll das Niveau bis 2025 auf 48 Prozent festgeschrieben werden. Die Grundrente soll für Geringverdiener eingeführt werden. Menschen, die 35 Jahre lang Beiträge gezahlt, Kinder erzogen oder Alte gepflegt haben, sollen im Ruhestand über mehr Geld verfügen als jene, die sich immer auf die Sozialsysteme verlassen haben.
  • Kindergeld soll in zwei Schritten um 25 Euro pro Monat steigen.
  • Europa: es soll eine deutliche finanzielle Stärkung der Europäischen Union geben.
  • "Handlungslücke" zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich geschlossen werden.
  • Breitbandausbau: Bis 2025 soll Deutschland flächendeckend mit Gigabitnetzen überzogen werden.

Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD

Am 21. Januar 2018 hat der SPD-Sonderparteitag dem Ergebnis zugestimmt. Eine Mehrheit von 362 der 642 Delegierten sprach sich für den nächsten Schritt in Richtung einer großen Koalition aus. Jetzt ging es in die eigentlichen Koalitionsverhandlungen.

Nachdem auch die Koalitionverhandlungen erfolgreich verlaufen waren, stand die GroKo.

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Einigung in Berlin: Koalitionsvertrag der GroKo steht

Länger hat eine Regierungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland noch nie gedauert. Mehr als vier Monate nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 7. Februar 2018 auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt. Die Einigung wurde auch von der aus 15 Personen bestehenden Runde der führenden Vertreter der drei Parteien abgesegnet.

Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wurden am 26. Januar mit einem Treffen der Parteichefs am 26. Januar 2018 gestartet. Anschließend kam in der CDU-Zentrale eine Runde von 15 Unterhändlern um die Partei- und Fraktionschefs zusammen. 18 Arbeitsgruppen wurden eingesetzt, in denen die konkreten Inhalte verhandelt wurden.

Knackpunkte der Verhandlungen waren die SPD-Forderungen, die über das Ergebnis der vorherigen Sondierungen hinausgehen:

  • eine Einschränkung sachgrundloser Jobbefristungen,
  • bessere Bedingungen für Kassenpatienten,
  • eine weitergehende Härtefallregelung für den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus.

Die Union lehnte grundlegende Änderungen an der gemeinsamen Sondierungsvereinbarung ab. Der Zeitplan der Verhandlungen war auf gut zwei Wochen angelegt. 

Vor einer Neuauflage der Großen Koalition steht nun aber noch eine entscheidende Hürde: Die 460.000 SPD-Mitglieder werden vom 20. Februar bis zum 2. März 2018 über den Koalitionsvertrag abstimmen.  Am 4. März soll das Ergebnis der Abstimmung bekannt gegeben werden.

Die CSU hat den Koalitionsvertrag am 8. Februar 2018 gebilligt. Der Parteivorstand stimmte einstimmig für den Entwurf.

Die CDU hat auf ihrem Parteitag am 26. Februar 2018 in Berlin für eine große Koalition mit der SPD gestimmt. Für den Koalitionsvertrag votierten 97 Prozent der 975 Delegierten.

Nun hat auch die Basis der SPD den Weg in die GroKo frei gemacht: 66 Prozent der Sozialdemokraten stimmten in einer Mitgliederbefragung für den Koalitionsvertrag mit der Union.

Ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl haben die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer und der kommissarische SPD-Vorsitzende Olaf Scholz den gemeinsamen Koalitionsvertrag am 13. März 2018 in Berlin unterzeichnet.

Spiegel Online: Das steht im Koalitionsvertrag
tagesschau.de Was Union und SPD vereinbart haben
Zeit Online: Keine Zeit für 177 Seiten? Worauf sich SPD und Union verständigt haben

Ministerien

Die CDU bekommt die Ministerien Verteidigung, Wirtschaft, Landwirtschaft, Gesundheit und Bildung.
Die CSU soll ein um den Bereich Heimat aufgewertetes Innenministerium erhalten, außerdem die Ressorts Verkehr und Entwicklungshilfe.
Die SPD wird unter anderem das Außenministerium sowie die Ressorts Finanzen und Arbeit bekommen. Auch das Familien-, Justiz- und Umweltministerium gehen an die SPD.

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Die wichtigsten Punkte des neuen Koalitionsvertrags

Ein neuer Aufbruch für Europa
Eine neue Dynamik für Deutschland
Ein neuer Zusammenhalt für unser Land

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (7.2.2018)

Arbeitsmarkt
Für Firmen ab 45 Mitarbeitern soll das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit kommen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte sinken. Langzeitarbeitslose sollen mit öffentlich bezuschussten Jobs wieder in Arbeit gebracht werden. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll gesetzlich auf 18 statt bisher 24 Monate begrenzt werden.

Bildung
Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, um die finanzielle Unterstützung von Schulen durch den Bund zu ermöglichen. Zwei Milliarden Euro sind für den Ausbau von Ganztagsschulen und -betreuung geplant. Für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern wird bis 2025 ein Rechtsanspruch verankert. Fünf Milliarden Euro sind für den „Digitalpakt“ für Schulen geplant. Eine Milliarde soll es für eine Bafög-Reform geben.

Digitalisierung
Bis 2025 soll es flächendeckend schnelles Internet geben, dafür werden 12 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Recht auf schnelles Internet soll bis spätestens 2025 gesetzlich verankert werden.

Europa
Die EU soll gestärkt werden. Gemeinsam mit Frankreich soll die Eurozone reformiert werden. Ziel ist zudem eine „solidarische Verantwortungsteilung in der EU“ in der Flüchtlingspolitik.Mehr Mittel soll es im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit geben. Eine gerechte Besteuerung von Internetfirmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon in Europa soll erreicht werden.

Familie
Das Kindergeld soll um 25 Euro pro Kind und Monat von 2019 an steigen; der Kinderfreibetrag wird erhöht. Kinderrechte sollen eigens im Grundgesetz verankert werden.

Finanzen
Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise wegfallen, in einem ersten Schritt sollen 90 Prozent der Zahler entlastet werden. Es sollen keine neuen Schulden aufgenommen werden. Die Länder sollen bis 2021 acht Milliarden Euro für Flüchtlingskosten erhalten.

Gesundheit und Pflege
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen von 2019 an wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden. Eine Kommission soll für eine Angleichung der Arzthonorare für gesetzlich und privat Versicherte eingerichtet werden.
8.000 neue Pflegekräfte sollen die Personalsituation in der Pflege entspannen. Vereinfachte Möglichkeiten für vorübergehende Aus- und Erholungszeiten sind für Angehörige geplant.

Inneres
Bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sollen jeweils 7.500 zusätzliche Stellen geschaffen werden, zudem 6.000 neue Stellen in der Justiz. Videoüberwachung soll an Brennpunkten einsetzen werden können. Programme gegen Links- und Rechtsextremismus, Islamismus und Antisemitismus sollen ausgeweitet werden.

Kommunen
Das künftige Fördersystem solle sich allein an der Strukturschwäche einer Region orientieren.

Migration und Integration
Pro Jahr sollen nicht mehr als 180.000 bis 220.000 Flüchtlinge zuziehen. Asylverfahren sollen künftig in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“ stattfinden.
Der Nachzug der Kernfamilie von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz bleibt bis zum 31. Juli 2018 ausgesetzt. Danach können auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nach Deutschland nachholen, begrenzt auf bis zu 1.000 Menschen pro Monat. Hinzu kommt eine Härtefallregelung.
Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug nach Bedarf, Qualifikation und Sprachkenntnissen ordnen und steuern.

Rente
Bis 2025 soll das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen, der Beitragssatz soll nicht über 20 Prozent steigen. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission eingerichtet werden. Müttern, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, soll auch das dritte Jahr Erziehungszeit angerechnet werden.
Wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente von zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten. Selbständige sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Wer wegen Krankheit Erwerbsminderungsrente bekommt, soll so behandelt werden, wie wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte.

Umwelt
Das Klimaschutzziel für 2030 soll "auf jeden Fall" erreicht werden. Eine Kommission soll bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm zum Klimaschutz erarbeiten. Jeder Bereich, auch Verkehr und Landwirtschaft, muss künftig seine eigenen Klimaziele erreichen. Schrittweise soll die Kohleverstromung reduziert werden. Fahrverbote wegen Luftverschmutzung in Städten sollen vermieden werden. Zur Verbesserung der Luftqualität sollen die Nachrüstungen an Dieselmotoren geprüft werden. Die Elektromobilität soll stärker gefördert werden.

Verbraucherschutz
Eine Musterfeststellungsklage soll ab November 2018 möglich werden. Für Fleisch aus artgerechter Tierhaltung soll eine staatliche Kennzeichnung mit einem Tierwohllabel kommen. Die Massentötung männlicher Küken soll beendet werden.

Verteidigung
Rüstungsexporte sollen mit strengeren Richtlinien weiter eingeschränkt werden. Die Bundeswehrtruppen in Afghanistan und Mali sollen aufgestockt werden. Jeder Euro, der in die Verteidigung fließt, soll auch in die Entwicklungshilfe gehen.

Verkehr
Transporte auf der Schiene sollen ausgeweitet werden. Bis 2030 soll die Zahl der Bahnkunden verdoppelt und mehr Güter in Zügen transportiert werden.

Wohnen und Bauen
Die Mietpreisbremse in Ballungsräumen soll verbessert werden. Ein Baukindergeld von 1.200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre soll es Familien leichter machen, Wohneigentum zu erwerben. Der soziale Wohnungsbau soll erweitert werden. Die Reform der Grundsteuer soll mehr Bauland auf den Markt bringen.

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Ministerien

Parteichefin Angela Merkel hat am 25. Februar 2018 ihre Personalaufstellung für die CDU-Ministerinnen und Minister in einer neuen Großen Koalition bekanntgeben.

  • Bildung: Anja Karliczek, Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen
  • Gesundheit: Jens Span, Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium
  • Kanzleramt: Helge Braun, bisher Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt
  • Landwirtschaft: Julia Klöckner, rheinland-pfälzische CDU-Chefin
  • Verteidigung: Ursula von der Leyen, schon bisher Verteidigungsministerin
  • Wirtschaft: Peter Altmaier, bisheriger Kanzleramtschef

Schon am 7. Februar 2018 wurde zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen festgelegt, dass das Innenministerium an die CSU geht. Am 5. März 2018 hat die CSU ihre Minister bekannt gegeben.

  • Innenministerium, Bau und Heimat: Horst Seehofer, Bayerischer Ministerpräsident
  • Verkehrsministerium: Andreas Scheuer, bisheriger Generalsekretär der CSU
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Gerd Müller, bisheriger Entwicklungsminister

Die SPD hat ihre Ministerinnen und Minister am 9. März 2018 offiziell vorgestellt. Damit steht das neue Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

  • Finanzministerium: Olaf Scholz, bisheriger Erster Bürgermeister von Hamburg
  • Außenministerium: Heiko Maas, bisheriger Justizminister
  • Arbeitsministerium: Hubertus Heil, bisheriger SPD-Generalsekretär
  • Justiz: Katarina Barley, bisher Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Familienministerium: Franziska Giffey, bisherige Bürgermeisterin des Berliner Bezirks Neukölln
  • Umweltministerium: Svenja Schulze, bisher Generalsekretärin der SPD Nordrhein-Westfalen

 

Bundeskanzlerin

Grundgesetz Art 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

"Der Bundespräsident hat mit Schreiben vom heutigen Tag (5. März 2018) dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes Frau Angela Merkel zur Bundeskanzlerin zu wählen." 

Der Bundestag hat Angela Merkel am 14. März 2018 zum vierten Mal in geheimer Wahl zur Kanzlerin gewählt. Die CDU-Politikerin bekam 364 Jastimmen. Das sind 35 Mandate weniger, als Union und SPD zusammen haben. Merkel nahm die Wahl an. Von den 702 anwesenden Abgeordneten gaben 692 ihre Stimme ab, davon waren vier Stimmen ungültig. Gegen Merkel votierten 315 Abgeordnete, neun enthielten sich.

Anschließend hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Angela Merkel im Schloss Bellevue zur Kanzlerin ernannt. Danach wurde Merkel von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble vereidigt.
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe", sagte Merkel im Bundestag.

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Wie konnte es nach dem Scheitern von Jamaika weitergehen?

Nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungsgespräche mussten die Parteien nach neuen Lösungen für eine Regierung suchen. Es gab drei Möglichkeiten: Eine erneute Große Koalition der Union mit der SPD, die Bildung einer Minderheitsregierung oder Neuwahlen.

Große Koalition

Eine schwarz-rote Koalition ist rechnerisch möglich. CDU, CSU und SPD konnten also Verhandlungen aufnehmen. Die SPD war aber zunächst nicht bereit für eine Neuauflage der "GroKo". Die SPD-Spitze hatte am Abend der Bundestagswahl unmittelbar nach dem historischen Absturz auf 20,5 Prozent entschieden, eine abermalige Große Koalition mit der Union abzulehnen und in die Opposition zu gehen. Auch nach dem Scheitern von Jamaika schloss der SPD-Vorstand zunächst eine Neuauflage der großen Koalition einstimmig aus. Danach bröckelte der Widerstand in der SPD. Zumindest Gespräche mit der Union wurden nicht mehr ausgeschlossen. Die Gespräche über eine Regierungsbildung haben am 7. Januar 2018 begonnen und wurden am 12. Januar 2018 mit einer Einigung abgeschlossen.

Minderheitsregierung

Neuwahlen könnten durch die Bildung einer Minderheitsregierung vermieden werden. Eine Minderheitsregierung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik auf Bundesebene noch nie gegeben. Sollten CDU und CSU alleine regieren, würden ihnen 109 Stimmen zur Mehrheit im Bundestag fehlen. Einer möglichen Koalition aus CDU/CSU und FDP fehlen 29 Sitze zur Mehrheit. Schwarz-Gelb müsste also bei jeder Abstimmung um Stimmen aus den anderen Fraktionen kämpfen. Das Gleiche gilt für eine schwarz-grüne Koalition, der 42 Sitze zur Mehrheit fehlen würden.
Eine Minderheitsregierung muss von den Oppositionsparteien im Parlament geduldet werden, sonst würde sie rasch scheitern. Sie ist immer auf Kompromisse mit den anderen Parteien angewiesen, was die Regierungsarbeit erschwert.

Neuwahlen

Der Weg zu einer Neuwahl ist kompliziert - weil das Grundgesetz keine Selbstauflösung des Bundestags vorsieht. Vor eine Neuwahl hat das Grundgesetz die Kanzlerwahl gestellt. Eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ist nur möglich, wenn es um die Wahl oder um das Vertrauen zum Bundeskanzler geht: beim Scheitern der Kanzlerwahl (Art. 63, Abs. 4 GG) oder beim Scheitern der Vertrauensfrage (Art. 68, Abs. 1 GG). Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 ist es dreimal zu Neuwahlen nach einer gescheiterten Vertrauensfrage gekommen. :

  • Am 27. April 1972 scheiterte das Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD). Der Gegenkandidat Rainer Barzel (CDU) erhielt nicht die notwendige Mehrheit. Brandt zog im Herbst 1972 aufgrund der Pattsituation im Bundestag die Konsequenzen und stellte die Vertrauensfrage, die den Weg zu Neuwahlen freimachte, nachdem ihm die Mehrheit der Abgeordneten das Vertrauen verweigert hatte.
  • Am 1. Oktober 1982 wurde das konstruktive Misstrauensvotum erstmals erfolgreich angewendet. Der damalige Oppositionsführer Helmut Kohl (CDU) wurde mit 256 Stimmen (die Kanzlermehrheit betrug im neunten Bundestag 249 Stimmen) zum sechsten Bundeskanzler gewählt und Helmut Schmidt (SPD) damit gestürzt.
  • Am 1. Juli 2005 stellte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage vor dem Bundestag und erhielt nur 151 von 595 Stimmen. Die notwendige Kanzlermehrheit von 301 Stimmen wurde damit klar verfehlt. Bundespräsidenten Horst Köhler verkündete am 21. Juli seine Entscheidung, den deutschen Bundestag aufzulösen, und setzte die Neuwahl für den 18. September 2005 an.

bpb: Vorzeitige Auflösung des Bundestages

Der Bundespräsident muss zunächst einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Diese Person wird nur dann Kanzler, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages für sie stimmen (sogenannte Kanzlermehrheit). Bisher wurden alle Kanzler der Bundesrepublik in diesem ersten Wahlgang gewählt.

Findet der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit, beginnt die zweite Wahlphase. Der Bundestag hat zwei Wochen Zeit, sich mit absoluter Mehrheit auf einen Kanzler zu einigen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt, ebenso wenig die Zahl der Kandidaten. Kommt auch in diesen zwei Wochen keine Kanzlermehrheit zustande, beginnt die dritte Wahlphase. In diesem letzten Wahlgang reicht schon die relative Mehrheit. Gewählt ist also, wer von allen Kandidatinnen und Kandidaten die meisten Stimmen gewinnt.

Nun muss wieder der Bundespräsident entscheiden. Wird eine Person mit relativer Mehrheit gewählt, kann der Bundespräsident sie zur Kanzlerin oder zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennen - er kann aber auch den Bundestag auflösen. Innerhalb von 60 Tagen muss es dann Neuwahlen geben. Vor dieser Entscheidung stand bisher noch kein Bundespräsident.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 39

(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

Art 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

Art 68
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

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Rückblick: Verlauf der Jamaika-Sondierungsgespräche

Die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU, FDP und Grünen für eine mögliche Jamaika-Koalition haben am 20. Oktober 2017 begonnen. Sie sollten Grundlage für spätere Koalitionsverhandlungen sein.

Zunächst ging es darum, sich kennenzulernen und den weiteren Verlauf zu klären. Das ist der eigentliche Sinn von Sondierungsgesprächen. Es wird ausgelotet, ob da überhaupt etwas geht zwischen den Verhandlungspartnern, um eine stabile Regierung für die nächsten vier Jahre bilden zu können.

Die Gespräche waren langwierig und schwierig. Zu den kritischen Themen gehören neben der Flüchtlingspolitik der weitere Kurs in Europa, die Energie- und Klimapolitik und steuerliche Entlastungen.

Am Ende der Sondierungsgespräche soll ein gemeinsames Papier aller vier Parteien stehen, das dann als Grundlage für die Entscheidung über offizielle Koalitionsverhandlungen dienen soll.

Am 18. Oktober 2017 traf sich die Union getrennt mit der FDP und den Grünen. Am 19. Oktober2017 haben dann Grüne und FDP miteinander gesprochen, ohne die Union. Am 20. Oktober2017 haben erstmals alle Sondierungsteams gemeinsam beraten.

Erstmal sollten die Schwerpunkt-Themen

  • Haushalt,
  • Steuern,
  • Finanzen 
  • Europa

beraten werden. Anschließend ging es um die Themen

  • Klima,
  • Umwelt,
  • Energie,
  • Bildung,
  • Forschung und
  • Digitales sowie die
  • Themen Flucht, Migration und Integration.

Am 3. November2017 haben sich die Parteien im Groben auf Folgendes geeinigt:


Haushalts- und Finanzpolitik
Die Haushalts- und Finanzpolitik ist das erste zentrale Sachthema, das die Jamaika-Sondierer besprochen haben. CDU, CSU, FDP und Grüne wollen keine neuen Schulden machen, gleichzeitig investieren sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums stehen der geplanten Koalition in den nächsten vier Jahren 30 Milliarden Euro für neue Vorhaben zur Verfügung.

Es soll keine neuen Substanzsteuern eingeführt werden. Betreffen würde dies etwa eine von den Grünen geforderte Vermögens- oder eine reformierte Erbschaftssteuer. Steuerentlastungen soll es für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen geben.

  • Familien mit Kindern sollen entlastet werden
  • der Solidaritätszuschlag soll stufenweise und für untere und mittlere Einkommen abgeschafft werden. Zahler des Spitzensteuersatzes sollten ihn weiterhin zahlen.
  • die energetische Gebäudesanierung soll gefördert werden
  • der Mietwohnungsbau soll gefördert werden

Wirtschaft
In dem Wirtschafts-Papier der Sondierungsgespräche bekennen sich die vier Parteien zur Tarifpartnerschaft. Diese wird ausdrücklich als Stärke der Wirtschaft bezeichnet. Einstimmig befürworten die Parteien, Bürokratie abzubauen und Spitzentechnologien sollen auszubauen.

Europa
Eine künftige Jamaika-Regierung bekennt sich zur Gestaltung eines "starken und geeinten" Europas, das man im Geist des Miteinanders mit allen Partnern weiterentwickeln will. Dabei habe die deutsch-französische Zusammenarbeit eine "herausgehobene Bedeutung".

Außenpolitik
Eine Übereinstimmung gibt es hier über die finanzielle Unterstützung der Bundeswehr. Die deutschen Soldaten sollten bestmöglich ausgebildet und ausgestattet werden, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag Michael Grosse-Brömer von der CDU.
CDU, CSU, FDP und Grüne streben überdies eine aktivere deutsche Außen- und Entwicklungspolitik an.  Es gibt ein Bekenntnis für eine "werteorientierte Realpolitik". Zugleich bekennen sich alle vier Parteien zum deutschen Engagement in multilateralen Organisationen wie der UN, der NATO und der EU.

Klima
Die vier Parteien bekennen sich zu den deutschen und internationalen Klimazielen für 2020, 2030 und 2050. Wie diese Ziele erreicht werden sollen, ist aber offen. Differenzen zeigten sich bei dem Ausstieg aus der Kohleenergie.

Bildung
Die Ausgaben für Bildung und Forschung sollen auf insgesamt mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis zum Jahr 2025 steigen.

Familie
Union, FDP und Grüne haben sich auf einen Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen geeinigt. Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden.

Digitalisierung
Die vier Parteien einigten sich auf „flächendeckenden Breitbandausbau in Gigabit-Geschwindigkeit bis 2025“. „Wir wollen Digitalisierung nutzen für mehr Lebensqualität und Nachhaltigkeit“, heißt es im entsprechenden Sondierungspapier. Die Art und Weise der Finanzierung steht allerdings noch nicht fest.

Agrar-, Verkehrs- und Migrationspolitik
In diesen Politikfeldern besteht kaum Konsens zwischen den Parteien. Die Standpunkte weichen noch sehr voneinander ab.

Am 7. November 2017 hatte die zweite Phase der Sondierungen begonnen. „Ich will das“, sagte Kanzlerin Angela Merkel mit Blick auf das angestrebte Jamaika-Bündnis. Bis zum 16. November2017 sollten die Gespräche abgeschlossen sein. Danach wollten die Parteien entscheiden, ob sie formelle Koalitionsverhandlungen aufnehmen.

Aufgrund der schwierigen Verhandlungen erscheinen die Sondierungsgespräche schwerfällig und unzufriedenstellend. Bundespräsident Frank-Walther Steinmeier ruft die Bürgerinnen und Bürger deshalb zur Geduld auf. Demokratie lebe davon, Kompromisse zu suchen und dafür Mehrheiten zu finden, „auch wenn das mitunter mühsam ist“, so Steinmeier. „Wie mühsam das ist, das spüren wir gerade mit Blick nach Berlin: Sondierungen können lange dauern.“ Das sei aber demokratische Normalität. „Wir tun uns jedenfalls keinen Gefallen damit, jeden Dissens zu skandalisieren und in jeder Verzögerung immer gleich schon das Scheitern zu sehen.“

Zwischenstand der Gespräche 12.-14. November 2017

Ein paar Fortschritte aber auch wenig Kompromissbereitschaft bei einigen Themen. Die zentralen Streitpunkte in der Klima-, der Migrations- und der Steuerpolitik kommen wohl erst ganz am Ende – also in der Nacht von Donnerstag auf Freitag.

Tagesspiegel. Sondierungsgespräche.

ZDF. Sondierungsgespräche.

Die Verhandlungen von CDU, CSU, FDP und Grünen über ein Jamaika-Bündnis sind gescheitert

Am 19. November 2017 um 23.50 Uhr erklärte FDP-Chef Christian Lindner den Abbruch der seit gut vier Wochen laufenden Jamaika-Sondierungen. „Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren“, begründet Lindner den überraschenden Rückzug seiner Partei aus den Verhandlungen. Es habe sich gezeigt, dass die vier Gesprächspartner keine gemeinsame Vorstellung von der Modernisierung des Landes und vor allen Dingen keine gemeinsame Vertrauensbasis entwickeln konnten.
Eine sogenannte Jamaika-Koalition aus Schwarz (CDU/CSU), Gelb (FDP) und Grün wird es also nicht geben.

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