Wahlrecht
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?
Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt.
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- volljährig sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen,
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausländische Staatsbürger:innen dürfen nicht abstimmen – EU-Bürger:innen dürfen nur bei Kommunalwahlen mitwählen. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 werden nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes etwa 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein, davon 7,7 Millionen aus Baden-Württemberg.
Quellen
Dürfen Deutsche im Ausland wählen?
Deutsche Staatsbürger:innen, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, das heißt keinen Wohnort in Deutschland bei einer Meldebehörde angegeben haben, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl jedes Mal neu beantragen. Entsprechende Formulare werden auf der Webseite des Bundeswahlleiters etwa sechs Monate vor der Bundestagswahl zur Verfügung gestellt.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger:innen, die nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben – dieser Aufenthalt darf außerdem nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Wenn diese Bedingung nicht zutrifft, müssen sie mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik persönlich und unmittelbar vertraut und von ihnen betroffen sein – dafür reicht es nicht, zum Beispiel nur deutschsprachige Medien zu konsumieren.
Bei der Bundestagswahl 2017 haben 112.989 Auslandsdeutsche einen Antrag gestellt, per Briefwahl an der Abstimmung teilzunehmen. Das waren gegenüber der Bundestagswahl 2013 68,5 Prozent mehr. Fast 80 Prozent der Antragsteller:innen wohnten in Europa. Wie viele der im Ausland lebenden Wahlberechtigten tatsächlich ihre Stimme abgegeben haben, lässt sich nicht feststellen.
Quellen
Wer verliert sein Wahlrecht?
Bei den Bundestagswahlen sind nur wenige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Recht zu wählen ausgeschlossen: Und zwar jene Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 wurden die bisherigen Ausschlussgründe des § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes (bezüglich in allen Angelegenheiten Betreuter) und Nummer 3 (bezüglich Personen, die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 Strafgesetzbuch mit § 20 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden) für verfassungswidrig erklärt.
Quellen
Wer kann gewählt werden (passives Wahlrecht)?
Das Recht gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht. Wählbar sind diejenigen, die am Wahltag
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
- mindestens 18 Jahre alt sind.
Nicht wählbar sind diejenigen, die
- vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
- infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber teilnehmen zu können:
Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden.
Wahlberechtigte können Einzelbewerber:innen für einen Wahlkreis vorschlagen (Kreiswahlvorschlag).
Parteien können in jedem Wahlkreis eine Bewerberin bzw. einen Bewerber vorschlagen (Kreiswahlvorschlag) und/oder Landeslisten einreichen. Jede:r Bewerber:in kann nur in einem Wahlkreis und/oder nur in einem Bundesland für eine Landesliste vorgeschlagen werden.
Die Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen von Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die erforderlichen Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021 auf ein Viertel reduziert worden. Demnach sind die Unterschriften von mindestens 50 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises notwendig (bisher waren es 200). Ebenso viele Unterschriften bedürfen die Wahlvorschläge von Wahlberechtigten für eine:n Einzelbewerber:in.
Reicht eine Partei, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist, eine Landesliste ein, muss diese Landesliste von Wahlberechtigten des Bundeslandes unterzeichnet sein. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die erforderlichen Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021 auf ein Viertel reduziert worden. Für die Landesliste waren bisher die Unterschriften von mindestens 0,1 Prozent der Wahlberechtigten des Bundeslandes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2.000 Wahlberechtigten erforderlich (so in Baden-Württemberg). In Baden-Württemberg sind es daher nun 500 Unterschriften.
Kreiswahlvorschläge sind beim zuständigen Kreiswahlleiter, Landeslisten sind beim zuständigen Landeswahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl schriftlich einzureichen.
Am 58. Tag vor der Wahl entscheiden Kreiswahlausschuss und Landeswahlausschuss über die Zulassung der jeweiligen Wahlvorschläge.
Grundgesetz Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Quellen
Weiterführende Informationen
- Das Bundeswahlgesetz (BWahlG oder BWG) regelt gemäß Art. 38 Abs. 3 GG die Bundestagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Download
- Die Bundeswahlordnung (BWO) ist eine Rechtsverordnung für die Durchführung der Bundestagswahl. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl. Download
Letzte Aktualisierung: Juni 2021, Internetredaktion LpB BW