Stimmabgabe und Briefwahl

Einwurf eines Stimmzettels in eine Wahlurne. Foto: Sven Grenzemann, LMZ-BW
Foto: Sven Grenzemann, LMZ-BW

In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, erhalten von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte, der man Anschrift und Öffnungszeiten des Wahllokals entnehmen kann. Diese Karte sowie den Personalausweis oder Reisepass sollte man zum Wahllokal mitbringen.

Der Bundeswahlleiter teilte mit, dass alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten spätestens bis zum 1. September 2013 von ihrer Gemeinde die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2013 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 18. August 2013 – dem 35. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist auch das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 22. September 2013 ihre Stimme abgeben können.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Sollten Sie am Besuch des Wahllokals verhindert sein (beispielsweise auch als wahlberechtigter Deutscher, der im Ausland lebt), können Sie bereits vor dem Wahltag Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Stimmzettel

Da in jedem Wahlkreis andere Wahlvorschläge und in jedem Bundesland unterschiedliche Listen eingereicht werden, gibt es keine bundeseinheitlichen Stimmzettel.

Der Stimmzettel enthält für die Wahl in den Wahlkreisen die Namen der Bewerber und bei Wahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Partei.

Für die Wahl nach Landeslisten enthält der Stimmzettel die Namen der Parteien. Die Reihenfolge der Parteien auf den Landeslisten richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagwahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Auf dem Stimmzettel finden Sie auch die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten.

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Abschließend werden die Wahlvorschläge für Einzelbewerber aufgeführt.

Erst- und Zweitstimme
In Deutschland gilt ein Wahlsystem, welches Elemente von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht aufgenommen hat; das so genannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Diese Wahlsystem bietet dem Wähler die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben.


Quelle: LpB, Bundestagswahl 2002, P & U aktuell


Die Erststimme
für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (linke Seite des Stimmzettels) und

eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (rechte Seite des Stimmzettels).

Bei der Urnenwahl falten Sie den Zettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden keine Wahlumschläge verwendet.

Ungültige Stimmzettel
Änderungen der Wahlvorschläge sind nicht erlaubt. Sie führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Es dürfen also keine Streichungen von Personen vorgenommen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig.

Wahlteilnahme von behinderten Menschen
Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume barrierefrei (behindertengerecht) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

Falls Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht behindertengerecht ist, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, behindertengerechten Wahllokal oder durch Briefwahl zu wählen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Blinde oder sehbehinderte Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden.

Interaktiver Stimmzettel
Interaktiver StimmzettelAuf dem interaktiven Stimmzettel der Stadt Biberach können Sie selbst schon mal üben und Ihre Kreuze setzen oder sich Beispiele zu gültigen bzw. ungültigen Stimmabgaben ansehen.

Es handelt sich nicht um eine echte Wahl. Eine Auswertung und Speicherung der Daten erfolgt nicht.

Deutsche, die im Ausland leben
Deutsche, die im Ausland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Wer kann wählen), müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.

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Erst- und Zweitstimme - Wie funktioniert die Bundestagswahl?

YouTube Video (3:30 Min.) - Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

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Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Seit der Änderung des Wahlrechts im Januar 2008 muss er dafür keine Gründe mehr angeben.

Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Wahlbenachrichtigungskarte bekommen man spätestens drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Gemeinde zugesandt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht rechtzeitig erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Beantragung des Wahlscheins

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigungskarte
  • durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter
  • schriftlich
    Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Formulars. Möglich sind auch Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail.
  • über das Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet

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