FAQ – häufig gestellte Fragen

Wer darf bei der Bundestagswahl abstimmen? Und wer wird gewählt? Wie beantrage ich Briefwahl? Und darf ich in der Wahlkabine Selfies machen? Diese und viele weitere Fragen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beantworten wir auf dieser Seite.

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Wahlrecht

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  • Wer darf bei der Bundestagswahl abstimmen?

    Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger wahlberechtigt, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt. Unter bestimmten Umständen dürfen auch Deutsche, die im Ausland leben, abstimmen. Mehr dazu unter „Praktische Fragen“. Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt.

    Quelle: Bundeswahlgesetz, § 12

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  • Wer kann gewählt werden?

    Zur oder zum Bundestagsabgeordneten kann gewählt werden, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dieses Recht, gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht.

    Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Wahlberechtigte können nur Einzelbewerber:innen für einen Wahlkreis vorschlagen (Kreiswahlvorschlag). Parteien können in jedem Wahlkreis eine:n Bewerber:in vorschlagen (Kreiswahlvorschlag) und/oder Landeslisten einreichen.

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  • Dürfen Ausländer:innen bei der Bundestagswahl wählen?

    Nein, bei der Bundestagswahl dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürger:innen mitwählen. EU-Ausländer:innen können ausschließlich bei Kommunal- und Europawahlen mitstimmen.

    Quelle: Bundesinnenministerium: Ausländerwahlrecht

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  • Dürfen 16-Jährige bei der Bundestagswahl abstimmen?

    Nein, bei der Bundestagswahl dürfen erst 18-Jährige wählen gehen. 16-Jährige dürfen in Deutschland das Europaparlament wählen.

    In Baden-Württemberg dürfen 16-Jährige seit 2013 bei Kommunalwahlen abstimmen. Und bei der kommenden Landtagswahl, die für das Frühjahr 2026 geplant ist, sind sie auch erstmals wahlberechtigt.

     

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  • Welche Kandidat:innen und Parteien treten in meinem Wahlkreis an?

    Die Stimmzettel bei den Bundestagswahlen sehen in jedem der deutschlandweit 299 Wahlkreise anders aus.

    Das liegt daran, dass mit der Erststimme in jedem Wahlkreis andere Kandidat:innen gewählt werden können. Außerdem treten einige kleinere Parteien nicht in allen Bundesländern an.

    Spätestens am 3. Februar 2025 (20 Tage vor der Wahl) geben die Kreiswahlleiter:innen bekannt, welche Kandidat:innen in den einzelnen Wahlkreisen zugelassen worden sind. Parallel dazu verkünden die Landeswahlleiter:innen, welche Landeslisten welcher Parteien in den einzelnen Bundesländern gewählt werden können.

    Eine laufend aktualisierte Übersicht zu den jetzt schon bekannten Kandidierenden in den baden-württembergischen Wahlkreisen stellen wir hier zusammen

    Hier gibt es aktuelle Infos zu den Landeslisten in Baden-Württemberg.

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  • Was passiert mit der Stimme, wenn man nicht wählen geht?

    Wenn Sie nicht wählen, passiert mit Ihrer Stimme nichts. Bei der Auszählung der Wahl sind nur die abgegebenen, gültigen Stimmen von Bedeutung. Je mehr Nichtwähler es gibt, um so weniger Stimmen reichen dann jeder Partei, um ihr angestrebtes Wahlziel zu erreichen. Vor allem die Parteien mit den meisten Wählerstimmen profitieren von den Nichtwählern. Ob Sie gar nicht wählen oder Ihre Stimme ungültig machen spielt dafür keine Rolle, da die Prozente der Parteien nur auf den gültigen Stimmen beruhen. Die Zahl der ungültigen Stimmen wird bei jeder Wahl erfasst, sie fließt aber lediglich in die Wahlbeteiligung mit ein.

    Beispiel: Angenommen, zehn Menschen sind wahlberechtigt, und acht davon gehen zur Wahl. Dann liegt die Wahlbeteiligung bei achtzig Prozent.

    Wahlbeteiligung: 8/10 = 80 %

    Allerdings geben von diesen acht Menschen zwei Menschen eine ungültige Stimme ab und sechs eine gültige Stimme. Von diesen sechs wiederum stimmen vier für Partei A und zwei für Partei B.

    Gültige Stimmen: 6

    Stimmen für Partei A: 4/6 = 67 %
    Stimmen für Partei B: 2/6 = 33 %

    Dann gewinnt Partei A die Wahl mit 67 Prozent, obwohl sie nur 40 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten hat (4/10). Aber durch die nicht abgegebenen Stimmen sowie die ungültigen Stimmen haben ihr die vier Stimmen für den Wahlsieg gereicht. Wären die ungültigen oder nicht abgegebenen Stimmen stattdessen bei Partei B oder bei einer weiteren Partei C gelandet, hätte Partei A die absolute Mehrheit der Stimmen verfehlt.

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  • Muss ich wählen?

    Nein. In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Aber natürlich ist wählen eine sehr einfache und gleichzeitig sehr direkte Möglichkeit, an der Demokratie mitzuwirken. Wichtige Argumente für die Stimmabgabe haben wir hier zusammengefasst.

    Brauchen wir in Deutschland die Wahlpflicht? Oder ist das mit der Wahlfreiheit nicht vereinbar? Zu dieser Frage und zu den Begriffen Wahlpflicht und Wahlfreiheit hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein Informationspapier verfasst: Wissenschaftlicher Dienst — Wahlpflicht.

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Praktische Fragen

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  • Kann ich auch im Ausland wählen?

    Ob deutsche Staatsbürger:innen aus dem Ausland wählen können, hängt von den Umständen ab.

    Fall 1:
    Sie sind in Deutschland an Ihrem Wohnsitz gemeldet und befinden sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl (23. Februar 2025) zum Beispiel im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland. Dann können Sie Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Dafür müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall können Sie den Antrag bis zum 2. Februar 2025 per Post, Mail oder Fax stellen. Die Bundeswahlleiterin hat dazu unter „Briefwahl und Wahlschein“ alle notwendigen Informationen zusammengestellt.

    Fall 2:
    Sie leben dauerhaft im Ausland und sind in Deutschland nicht (mehr) gemeldet. Dann dürfen Sie bei den Bundestagswahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen abstimmen. Kurz gesagt müssen Sie entweder nach Ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate in Folge in Deutschland gelebt haben oder mit den politischen Verhältnissen vertraut und von ihnen betroffen sein.

    Auslandsdeutsche werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen dafür einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen. Welche Gemeinde zuständig ist, erklärt das Auswärtige Amt. Die Formulare dafür gibt es bei der Bundeswahlleiterin. In diesem Fall müssen die Anträge handschriftlich unterschrieben werden und im Original an die Behörde gesendet werden, man kann sie nicht per Mail oder Fax schicken. Sie müssen am 2. Februar 2025 bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

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  • Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

    Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen etwa vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Sie müssen Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 2. Februar 2025, erhalten.

    Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

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  • Wie beantrage ich die Briefwahl?

    Wahlberechtigte können die Unterlagen für eine Briefwahl beantragen und diese dann ausgefüllt per Post ans Wahlamt schicken. Wählerinnen und Wähler können aber auch direkt in die für sie zuständige Briefwahlstelle gehen und dort gleich ihre Stimme abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen auch online anfordern.

    Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar 2025 von den Gemeindebehörden verschickt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahl, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post. Diese bestehen aus einem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt.

    Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

    Weitere Infos zur Briefwahl finden Sie bei der Bundeswahlleiterin.
     

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  • Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

    Den Wahlschein für die Briefwahl muss man spätestens bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann man den Wahlschein auch noch am Wahltag (23. Februar 2025) bis 15 Uhr beantragen.

    Wenn man die Briefwahlunterlagen nicht persönlich bei der Gemeinde abholt, sollte ausreichend Zeit für den Versand der Unterlagen eingeplant werden.

    Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie bei der Bundeswahlleiterin.

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  • Wie funktioniert die Briefwahl?

    Erst- und/oder Zweitstimme auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag stecken und zukleben.

    Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag stecken.

    Den Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
     

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  • Stimmzettel: Warum ist die rechte obere Ecke abgeschnitten?

    Mit dem Stimmzettel ist alles in Ordnung.

    Bei der Bundestags- und Europawahl können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben.

    Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. An der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten.

    Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) ausgegeben.

    Weitere Informationen zum barrierefreien Wählen finden Sie bei der Bundeswahlleiterinr.
     

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  • Was muss ich zur Wahl im Wahllokal mitbringen?

    Zur Wahl sollte man die Wahlbenachrichtigung mitbringen, die im Vorfeld verschickt wird. Außerdem benötigen Wählerinnen und Wähler ihren Personalausweis oder Reisepass.

    Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Wählen kann grundsätzlich jede und jeder mit Wahlschein oder einem Eintrag ins Wählerverzeichnis. Der Wahlvorstand kann jedoch einen Ausweis einfordern.

    Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, muss seinen bzw. ihren Ausweis im (zuständigen) Wahllokal vorlegen. Das für Sie zuständige Wahllokal erfahren sie über das Wahlamt Ihrer Gemeinde.

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  • Wie lange haben die Wahlräume geöffnet?

    Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, haben die Wahlräume von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

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  • Was muss ich beachten, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe?

    Wenn Sie kurz vor der Wahl innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, ist der Zeitpunkt der Ummeldung entscheidend:

    Fall 1:
    Sie melden sich vor dem 12. Januar 2025 (42. Tag vor der Bundestagswahl) um: Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen und können dort auch abstimmen.

    Fall 2:
    Sie melden sich zwischen dem 13. Januar und dem 2. Februar 2025 (41. bis 21. Tag vor der Bundestagswahl) um: Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort abstimmen wollen, müssen Sie dies beantragen. Sonst verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes. Dort können Sie entweder persönlich oder per Briefwahl abstimmen.

    Fall 3:
    Sie melden sich nach dem 2. Februar 2025 (21. Tag vor der Bundestagswahl) um: Sie verbleiben auf jeden Fall im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes. Abstimmen können Sie persönlich oder per Briefwahl.

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  • Darf ich Selfies in der Wahlkabine machen?

    Nein. Man darf in der Wahlkabine keine Fotos oder Videoaufnahmen machen, dasselbe gilt auch für die Briefwahl (BWO § 56 (2)).

    Die Bundeswahlordnung wurde Ende März 2017 vor der letzten Bundestagswahl extra geändert und verbietet seither ausdrücklich das Filmen oder Fotografieren, damit der Schutz des Wahlgeheimnisses bestehen bleibt.

    Quelle: Bundeswahlleiter: Änderung der Wahlordnung

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  • Kann ich auch im Internet oder per Smartphone wählen?

    Nein. Wahlberechtigte können ihre Stimme nur auf zwei Wegen abgeben: per Briefwahl oder persönlich am 23. Februar 2025 im Wahllokal.

    Quelle: Bundeswahlgesetz § 14

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  • Ich möchte bei der Wahl mithelfen. Was kann ich tun?

    Damit die Wahl reibungslos funktioniert, brauchen die Gemeinden Wahlhelfer:innen. Interessierte aus Baden-Württemberg können auf dieser Seite herausfinden, wo und wie sie sich freiwillig als Wahlhelfer:in melden können. Wenn sich nicht genug Freiwillige melden, können Gemeinden Helfer:innen berufen.

    Über die Aufgaben eines Wahlhelfers bzw. einer Wahlhelferin informieren diese Seiten:

    Bei der letzten Bundestagswahl 2021 waren deutschlandweit etwa 650.000 Helfende im Einsatz (Quelle: Bundeswahlleiter).

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  • Wie kann ich mich über Wahlprogramme und Kandidierende informieren?

    Alle Spitzenkandidat:innen stellen wir auf dieser Seite vor. Wer in Ihrem Wahlkreis in Baden-Württemberg als Direktkandidatin bzw. Direktkandidat aufgestellt ist, erfahren Sie hier. Die Landeslisten der Parteien in Baden-Württemberg veröffentlichen wir auf dieser Seite.

    Sobald die Wahlprogramme veröffentlicht sind, fassen wir sie hier zusammen und vergleichen die einzelnen Themen. Momentan haben jedoch noch keine Parteien ihre Wahlprogramme veröffentlicht.

    Eine weitere Hilfe bei der Wahlentscheidung ist der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung. Sobald er öffentlich ist, stellen wir ihn an dieser Stelle vor.

    (Stand:Dezember 2025)

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Inklusion / Wählen mit Behinderung

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  • Dürfen auch demenzkranke Menschen wählen?

    Ja. Bis 2019 durften Menschen mit Demenz, die „in allen Angelegenheiten“ dauerhaft von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin unterstützt werden, nicht wählen. Im Mai 2019 hat der Bundestag die Wahlausschlüsse von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Seitdem dürfen alle Menschen wählen und es gilt inklusives Wahlrecht für alle.

    Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft

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  • Dürfen auch Menschen mit Behinderung wählen?

    Ja. Bis 2019 durften Menschen mit Behinderung, die „in allen Angelegenheiten“ dauerhaft von einem bzw. einer Betreuer:in unterstützt werden, nicht wählen. Im Mai 2019 hat der Bundestag die Wahlausschlüsse von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Seitdem dürfen alle Menschen wählen und es gilt inklusives Wahlrecht für alle.

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  • Wie erfahre ich, ob mein Wahlraum barrierefrei ist?

    Ein barrierefreier Wahlraum kann für Rollstuhlfahrer:innen, ältere Menschen oder für Eltern mit Kinderwagen wichtig sein. Ob der zugeteilte Wahlraum barrierefrei ist, ist in der Wahlbenachrichtigung vermerkt, die etwa vier bis sechs Wochen vor dem Wahltermin versandt wird.

    Wenn der Wahlraum nicht barrierefrei ist, kann man bei seiner Gemeinde einen Wahlschein beantragen und in einem anderen Wahlraum oder per Briefwahl abstimmen.

    Weitere Informationen zum barrierefreien Wählen finden Sie bei der Bundeswahlleiterin.

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  • Darf man Menschen mit Behinderungen beim Wählen helfen?

    Ja, das ist möglich — allerdings muss die Wählerin oder der Wähler die Wahlentscheidung selber treffen. Eine „Stellvertreterwahl“ ist nicht möglich.

    Wenn jemand nicht lesen kann oder nicht genug Kraft hat, um den Stimmzettel auszufüllen, darf er sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine Hilfsperson unterstützen lassen. Die Hilfsperson darf sogar zusammen mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Wenn sie von der Wahlentscheidung erfährt, muss sie diese aber vor anderen geheimhalten.

    Quelle: Bundeswahlleiterin: Barrierefreies Wählen

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  • Darf man Menschen mit Demenz beim Wählen helfen?

    Ja, das ist möglich — allerdings muss die Wählerin oder der Wähler die Wahlentscheidung selber treffen. Eine „Stellvertreterwahl“ ist nicht möglich.

    Es ist erlaubt, sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine Hilfsperson unterstützen zu lassen. Die Hilfsperson darf sogar zusammen mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Wenn sie von der Wahlentscheidung erfährt, muss sie diese aber vor anderen geheimhalten.

    Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft

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Weitere Fragen und Antworten zur Bundestagswahl hat die Brandenburgische Landeszentrale auf dieser Seite zusammengestellt.

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Letzte Aktualisierung: Dezember 2024, Internetredaktion LpB BW

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