Der Bundestag

Der Bundestag ist die erste Kammer des Parlaments der Bundesrepublik Deutschlands. Er wählt den Bundeskanzler, kontrolliert die Finanzen des Bundes, erlässt Gesetze und entscheidet zum Beispiel auch über Militäreinsätze im Ausland. Das Volk wählt die Abgeordneten für jeweils vier Jahre. Der Deutsche Bundestag ist das einzige Bundesorgan, das unmittelbar vom Volk gewählt wird.

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Erklärvideo: Was machen Bundesregierung und Bundestag?

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Rahmenbedingungen des Bundestags

Wie wird man Abgeordnete oder Abgeordneter?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Art. 38 des Grundgesetzes (GG) Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wer gewählt werden möchte, muss vor allem zwei Voraussetzungen erfüllen: Man braucht

1. die deutsche Staatsangehörigkeit und muss
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Außerdem darf man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Bundestagsabgeordnete werden durch Bundestagswahlen alle vier Jahre direkt (Direktmandat) oder nach den Landeslisten ihrer jeweiligen Partei (Listenmandat) gewählt. Mit der Erststimme wird der Abgeordnete des jeweiligen Wahlkreises und mit der Zweitstimme die Landesliste gewählt.

Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Das bedeutet, dass im Bundestag eigentlich 598 Abgeordnete sitzen – 299 direkt und 299 über die Landesliste gewählte. Allerdings gehören dem derzeitigen 20. Bundestag (2021-2025) derzeit 733 Abgeordnete an (Stand: September 2024). Grund für diese hohe Zahl sind Ausgleichs- und Überhangmandate, die im Zusammenhang mit dem deutschen Wahlrecht entstehen.

Der künftige, 21. Bundestag, tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl, also am 28. Oktober 2025, zusammen. Nach dem reformierten Wahlrecht sollen ihm dann nur noch 630 Abgeordnete angehören.

Immunität und Indemnität

Die Abgeordneten genießen Immunität und Indemnität.

Immunität bedeutet, dass die Abgeordneten nicht für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Bundestag den Ermittlungen gegen einen Abgeordneten zustimmt – dies geschieht auch in der Regel.

Indemnität bedeutet, dass die Abgeordneten nicht für Äußerungen oder Abstimmungen im Bundestag angeklagt oder verfolgt werden können. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Verleumderische Beleidigungen werden verfolgt.

Beide Rechte sollen die Freiheit der Abgeordneten sicherstellen und politische Verfolgung – wie beispielsweise im Dritten Reich – verhindern. Mehr Infos zu den Sonderrechten.

Abgeordnetendiät

Bei dieser Diät handelt es sich um keine Ernährungsregeln. Die Abgeordnetendiät ist die zu versteuernde Entschädigung, die Mitglieder des Parlaments für ihre Arbeit bekommen. Seit Juli 2024 liegt die Abgeordnetendiät bei 11.227,20 Euro monatlich.

Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.051,54 Euro pro Monat (Stand: Januar 2024) zur Ausübung des Mandats sowie als Amtsausstattung ein eingerichtetes Büro in einem Bundestagsgebäude in Berlin, Freifahrten mit der Bahn und kostenlose Inlandsflüge (sofern sie mit der Arbeit im Bundestag zusammenhängen). Mehr Infos zu den Abgeordnetenbezügen.

In der Regel beschäftigen die Abgeordneten auch mehrere Mitarbeiter:innen, die ihnen inhaltlich und organisatorisch zuarbeiten.

Artikel 38 Grundgesetz [Wahl]

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Artikel 39 Grundgesetz [Wahlperiode, Zusammentritt, Einberufung]

(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

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Welche Aufgaben hat der Bundestag?

Der Bundestag hat unterschiedliche Aufgaben. Die wichtigsten davon sind:

  • Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers: Alle vier Jahre wird der Bundestag neu gewählt und bestimmt dann eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler (Wahlfunktion). Diese oder dieser kann danach in der Regel davon ausgehen, dass die Mehrheit im Bundestag sie oder ihn unterstützen wird.
  • Gesetzgebung: Der Bundestag ist das wichtigste Organ der Gesetzgebung (Legislative) auf Bundesebene. Im föderalen System der Bundesrepublik spielt allerdings auch der Bundesrat bei der Verabschiedung vieler Gesetze eine wichtige Rolle.
  • Budgetrecht: Das Recht, die Ausgaben und Einnahmen des Bundes zu kontrollieren, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages und wird deshalb auch das „Königsrecht des Parlamentes“ genannt.
  • Kontrolle der Regierungsarbeit: Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung kontrolliert der Bundestag (Legislative) die Bundesregierung (Exekutive). Doch dieses Modell stammt noch aus einer Zeit, als das Parlament vom Volk gewählt, die Regierung hingegen vom König eingesetzt wurde. In einer parlamentarischen Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland stehen sich Bundestag und Regierung nicht mehr als Gegenspieler gegenüber: die „Kanzlermehrheit“ im Bundestag unterstützt „ihre“ Regierung, während die Kontrollfunktionen in erster Linie von der Opposition im Bundestag wahrgenommen werden.
  • Normenkontrollklage: Damit können vor dem Bundesverfassungsgericht Gesetze auf Übereinstimmung mit der Verfassung überprüft werden. Solch einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsmitglieder stellen.
  • Auslandseinsätze der Bundeswehr: Bevor die Bundesregierung Streitkräfte der Bundeswehr zu bewaffneten Auslandseinsätzen schicken darf, muss sie dafür zwingend die Zustimmung des Bundestages einholen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1994 entschieden. Die Bundeswehr wird deshalb auch als „Parlamentsarmee“ bezeichnet.

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Bundestagspräsident oder Bundestagspräsidentin

An der Spitze des Bundestages steht der Bundestagspräsident beziehungsweise die Bundestagspräsidentin. Dies ist laut Verfassung das zweithöchste deutsche Amt, nach dem des Bundespräsidenten und noch vor dem des Bundeskanzlers.

Die Wahl zum Bundestagspräsidenten oder -präsidentin und die Wahl der Stellvertreter:innen steht am Anfang der konstituierenden Sitzung eines jeden neuen Bundestages. In der Regel übt ein Mitglied der jeweils stärksten Bundestagsfraktion dieses Amt aus, und zwar für die Dauer der normalerweise vierjährigen Legislaturperiode.

Zu den Aufgaben als Bundestagspräsident oder -präsidentin zählen

  • Vertretung des Bundestages nach außen
  • Leitung der Plenarsitzungen
  • Ausübung des Hausrechts.

Aktuelle Bundestagspräsidentin ist Bärbel Bas (SPD). Ihre Stellvertreter:innen sind Aydan Özoğuz (SPD), Yvonne Magwas (CDU/CSU), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfgang Kubicki (FDP) und Petra Pau (Gruppe Die Linke). Sie alle gehören damit dem Bundestagspräsidium an. Kandidatinnen oder Kandidaten aus den Reihen der AfD-Fraktion verfehlten bislang die erforderliche Mehrheit im Parlament für das Amt.

Artikel 40 Grundgesetz [Präsident, Geschäftsordnung]

(1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.

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    Fraktionen und Gruppen

    Unter einer Fraktion versteht man den Zusammenschluss von Abgeordneten mit gleicher Parteizugehörigkeit.

    In ihren Sitzungen legen die Abgeordneten die politische Marschrichtung für die Fraktion fest. Dabei erläutern die Fachleute der Fraktion die zur Beratung anstehenden Themen, die dann diskutiert und verabschiedet werden. Die Entwürfe können dabei ergänzt, geändert oder abgelehnt werden, wobei die Suche nach Kompromissen oft schwierig ist. Wenn ein Entwurf dann aber von der Fraktion beschlossen worden ist, wird er in der Regel von allen Mitgliedern vertreten. Je geschlossener eine Fraktion im Plenum auftritt, desto glaubwürdiger kann sie politische Ziele vertreten und durchsetzen. Die Fraktionsdisziplin darf aber nicht zum Fraktionszwang werden – die Abgeordneten sind weiterhin nur ihrem Gewissen unterworfen.

    Für den gewählten Fraktionsvorstand stellen sich schwierige Aufgaben. Er muss zwischen den Anliegen der Abgeordneten und der Gesamtfraktion ausgleichen, die Debatte anregen oder beruhigen, Kompromisse entwerfen oder Beschlüsse durchsetzen.

    Fraktionen können im Bundestag beispielsweise Gesetzesentwürfe ins Parlament einbringen, Anfragen an die Regierung stellen oder eine Aktuelle Stunde beantragen.

    Im aktuellen 20. Bundestag gibt es seit Dezember 2023 fünf Fraktionen: SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP, AfD. Die ursprüngliche sechste Fraktion (Die Linke) löste sich damals auf, als mehrere Bundestagsabgeordnete die Partei Die Linke verließen, um sich dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) anzuschließen. Dadurch hatte die Linke zu wenige Abgeordnete, um noch eine Fraktion zu bilden.

    Seither gibt es im Bundestag neben den fünf Fraktionen auch zwei Gruppen: Die Linke und BSW. Gruppen haben ähnliche Rechte wie Fraktionen, bestehen jedoch in der Regel aus weniger Mitgliedern.

    Die Opposition

    Die Opposition stellt als organisierte parlamentarische Minderheit die Gegenkraft zur Regierung dar. Während Kritik und Kontrolle innerhalb der Regierungsfraktionen eher intern ausgeübt werden, kritisiert die parlamentarische Minderheit die Regierung möglichst überzeugend vor der Öffentlichkeit. Ihre Aufgabe ist es, Probleme und Widersprüche der Regierungspolitik im Parlament aufzuzeigen. Da die Opposition ja immer die mögliche Regierung von morgen ist, stellt sie ihre personellen und sachbezogenen Alternativen im Plenum vor.

    Die Opposition ist nicht nur rechtmäßig, sondern auch ein staatstragendes Prinzip der parlamentarischen Demokratie. Nur wenn der Wähler und die Wählerin zwischen mindestens zwei im Wettbewerb miteinander stehenden Parteien entscheiden kann, sind Volkssouveränität, Gewaltenkontrolle und Demokratie gewährleistet.

    Die Opposition kann

    • über das Budgetrecht die Finanzpläne der Regierung kontrollieren
    • eine Kleine Anfrage und eine Große Anfrage an die Regierung richten
    • Untersuchungsausschüsse einrichten
    • ein konstruktives Misstrauensvotum stellen
    • eine Verfassungsklage gegen Maßnahmen und Gesetze der Regierung beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

    Die Einflussmöglichkeiten der Oppositionsparteien verbessern sich allerdings entscheidend, wenn sie auf eine Mehrheit ihrer Partei im Bundesrat – der zweiten Parlamentskammer – setzen können und damit einen großen Einfluss auf die Gesetzgebung haben.

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    Quellen und weiterführende Links

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    Letzte Aktualisierung: April 2021, Internetredaktion LpB BW 

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