Das Wahlsystem der
Bundesrepublik Deutschland

Wie funktioniert das Wahlsystem bei der Bundestagswahl? Wie viele Stimmen hat jede Wählerin und jeder Wähler? Was sind Überhangmandate? Und welche Grundsätze gelten für die Bundestagswahl? Darüber informiert diese Seite.

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Nach welchem Prinzip wird der Bundestag gewählt?

Der deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen:

Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen die Wahlberechtigten, welche Direktkandidatin bzw. welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).

Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Gesetzlich vorgesehen sind mindestens 598 Mitglieder des Bundestages (aufgrund des Wahlrechts sind es aktuell 709). Von den 598 Abgeordneten werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages sind jedoch die Zweitstimmen-Anteile der einzelnen Parteien.

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Was ist wichtiger: die Erst- oder die Zweitstimme?

Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Falls eine Partei 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Parlamentssitze zu. Der Anteil einer Partei im Parlament ist also unabhängig von der Zahl der Erststimmen. Rechnerisch ist die Zweitstimme daher wichtiger als die Erststimme. 

Doch auch die Erststimme hat eine wichtige Funktion: Sie soll dafür sorgen, dass es eine engere Verbindung zwischen den Wähler:innen eines bestimmten Wahlkreises und „ihrem“ Bundestagsabgeordneten in Berlin gibt. Wenn der Bundestag gerade nicht tagt, sind Bundestagsabgeordnete häufig in ihrem Wahlkreis unterwegs und beschäftigen sich mit den Problemen vor Ort. Dadurch sollen die Abgeordneten in Berlin die Verbindung zu den Wähler:innen nicht verlieren.

Video_Was bedeuten Erst- und Zweitstimme?

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Was sind Überhangmandate?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei A bei den Bundestagswahlen in einem Bundesland viele Direktmandate durch Erststimmen gewinnt, ihr nach dem Zweitstimmenergebnis aber weniger Sitze zustehen.

Alle siegreichen Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten dürfen aber in den Bundestag einziehen. Dadurch entstehen Überhangmandate. Sie dienen dazu, dass jede gewählte Person sicher einen Sitz bekommt.

Überhangsmandate können zu einer leichten Verzerrung der Sitzverteilung im Vergleich zum prozentualen Wahlergebnis führen. Vor den Bundestagswahlen 2013 wurden Überhangmandate nicht ausgeglichen. Parteien konnten also von einem guten Erststimmen-Ergebnis profitieren. Das ist seit der Bundestagswahl 2013 anders: Überhangmandate werden seither durch sogenannte „Ausgleichsmandate" ausgeglichen, die den anderen Parteien im Bundestag zugutekommen. Das Zweitstimmenergebnis bildet damit wieder die Zusammensetzung des Bundestages ab. Wenn eine Partei bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhält, dann stehen ihr auch 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

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Was bedeutet die Fünfprozentklausel („Sperrklausel“)?

Die Fünfprozentklausel bedeutet, dass nur Parteien in den Bundestag einziehen, die bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben. Das Ziel der Regelung ist es, dass nicht allzu viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen. Das würde die Bildung einer Regierungskoalition erschweren.

Kritisiert wird die Fünfprozentklausel (oder Sperrklausel), weil die Stimmen, die für kleinere Parteien abgegeben werden, dadurch nicht gezählt werden. Bei der Bundestagswahl 2017 wählten zum Beispiel rund 463.000 Wähler:innen mit ihrer Zweitstimme die Freien Wähler (1 Prozent) und mehr als 454.000 Wähler:innen die PARTEI (1 Prozent). Weil diese (und viele andere) Parteien unter der Fünfprozenthürde blieben, hatten deren Wähler:innen keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages. Insgesamt betraf das fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen.

    

Quellen

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Welche Grundsätze gelten für die Bundestagswahl?

Im Grundgesetz der Bundesrepublik ist Folgendes festgelegt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Was bedeutet das konkret?

Erklärvideo: Wahlgrundsätze

Die Wahl ist allgemein

Deutsche Staatsbürger:innen besitzen das Wahlrecht „unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung“ (Quelle).

Das scheint heute selbstverständlich – war aber nicht immer so. Frauen waren beispielsweise bis 1919 von den Reichstagswahlen ausgeschlossen.

Die Wahl ist unmittelbar

Die Wahlberechtigten wählen die Bundestagsabgeordneten direkt, ohne dass beispielsweise Wahlfrauen oder -männer dazwischengeschaltet sind (wie es zum Beispiel bei den Präsidentschaftswahlen in den USA der Fall ist).

Die Wahl ist frei

Niemand darf auf Wählerinnen und Wähler Druck ausüben, damit sie eine bestimmte Person oder Partei wählen oder nicht wählen. Niemand darf gezwungen werden, den Wahlen fernzubleiben – es darf aber auch niemand zum Wählen gezwungen werden.

Die Wahl ist gleich

Jede abgegebene Stimme zählt gleich viel. Ob jemand arbeitslos ist oder Millionen verdient, ob er oder sie Ahnung von Politik hat oder nicht, hat keine Auswirkung auf die Stimme.

Das war in Deutschland nicht immer so. In Preußen galt beispielsweise das Dreiklassenwahlrecht: Je mehr Steuern eine Wahlberechtigte bzw. ein Wahlberechtigter zahlte, desto mehr zählte seine Stimme.

Der Grundsatz verlangt aber auch, dass Wahlkreise etwa gleich groß sein müssen. Denn jeder Wahlkreis schickt durch sein Direktmandat jemanden nach Berlin. Wenn in einem kleinen Wahlkreis darüber nur wenige Personen abstimmen, würden ihre Stimmen verglichen mit anderen mehr zählen.

Die Wahl ist geheim

Es muss garantiert werden, dass niemand erkennen oder kontrollieren kann, wie jemand abgestimmt hat. Dazu dient beispielsweise die Wahlkabine und die Abstimmung mittels Wahlzettel (keine mündliche Abstimmung).

Ob Wählerinnen und Wähler ihre Wahlentscheidung selbst öffentlich machen dürfen, ist umstritten. Die Diskussion, ob Selfies und Videos aus der Wahlkabine, auf denen man die Wahlentscheidung erkennen kann, verboten werden sollen, wurde durch eine Änderung der Bundeswahlordung am 23. März 2017 nun geregelt: „Durch die Änderung soll das Wahlgeheimnis und der Schutz der Wahl vor unrechtmäßiger Einflussnahme auf die Wahlentscheidung durch Dritte gestärkt werden: das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist ausdrücklich verboten (§ 56 Absatz 2 Satz 1). Bei Verstoß hat der Wahlvorstand den Wähler oder die Wählerin gemäß § 56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 5a zurückzuweisen.“ (Quelle)

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Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Bundestagswahl?

Der Ablauf der Bundestagswahl ist auf verschiedenen Ebenen geregelt: im Grundgesetz, im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung.

Grundgesetz

Grundsätzliche Prinzipien der Bundestagswahl sind im Grundgesetz (GG) festgelegt. Artikel 38 des Grundgesetzes bestimmt die Grundsätze der Wahl (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) und Volljährigkeit als Voraussetzung des aktiven und passiven Wahlrechts. Artikel 39 des Grundgesetzes bestimmt die Dauer der Legislaturperiode, nach der der Bundestag neu gewählt werden muss.

Quelle

Bundeswahlgesetz

Genauere Bestimmungen zu Wahlsystem, Wahlrecht und Wahlablauf findet man im Bundeswahlgesetz. Dort ist beispielsweise festgelegt, wie viele Abgeordnete der Bundestag hat und wie die Stimmen bei der Bundestagswahl in Mandate umgerechnet werden (Paragraphen 1 bis 6). Dort ist auch festgelegt, welche Rolle Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter haben (Paragraphen 8 bis 11). Außerdem finden sich hier detaillierte Bestimmungen zum Wahlrecht und dessen Verlust (Paragraphen 12 bis 15). Bei einer Reform des Bundestags-Wahlrechts wird in der Regel das Bundeswahlgesetz verändert. Die Wahlprinzipien im Grundgesetz bleiben dabei unangetastet.

Quelle

Bundeswahlordnung

Viele Regelungen zur praktischen Durchführung der Wahlen finden sich in der Bundeswahlordnung. Dort finden sich u.a. Vorschriften zum Wählerverzeichnis, zu Briefwahlen und zur Ausstattung der Wahllokale.

Quelle

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Letzte Aktualisierung: April 2021, Internetredaktion LpB BW

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