Erklärung der schwierigen Wörter

Abgeordnete

Abgeordnete sind Politiker.
Sie sind vom Volk gewählt.
Sie sitzen im Bundestag.
Abgeordnete entscheiden politische Fragen.

BundestagHier versammeln sich die Abgeordneten. Im Bundestag sind 620 Abgeordnete.

Bundestags-Wahl

Alle 4 Jahre wählen die Burger die Abgeordneten und Parteien in den Bundestag. Wer bei der Bundestags-Wahl wählt, bestimmt die Politik in Deutschland mit.

Bürgermeister-AmtDie Menschen im Bürgermeister-Amt organisieren die Wahl. Wenn man Fragen zur Wahl hat, kann man im Bürgermeister-Amt anrufen. Das Bürgermeister-Amt ist im Rathaus. Dort können Sie auch nachfragen, ob Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.
Deutscher StaatsbürgerDeutsche Staatsbürger haben einen deutschen Ausweis oder Pass.
Direkt-MandatEin Platz im Bundestag heißt Mandat. Der Kandidat, der im Wahl-Kreis die meisten Erststimmen hat, kommt direkt in den Bundestag. Er hat ein Direkt-Mandat.
ErststimmeDie Stimme geben Sie einem Kandidaten aus Ihrem Wahl-Kreis.
Bundeskanzlerin / BundeskanzlerDie Bundeskanzlerin / der Bundeskanzler ist Chef der Regierung von Deutschland. Die Regierung ist für politische Dinge in Deutschland zuständig. Die Regierung leitet Deutschland.
ParteiEine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Jede Partei hat verschiedene Ziele. In Deutschland gibt es viele Parteien. Die meisten Abgeordneten gehören zu einer dieser Parteien.
StimmzettelAuf einem Stimmzettel stehen die Kandidaten oder die Partei, die Sie wählen können. Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie an, wen Sie wählen wollen.
Wahl-BenachrichtigungDie Wahl-Benachrichtigung ist eine Karte, die mit der Post kommt. Wer sie bekommt, darf wählen.
Wähler-VerzeichnisIm Wähler-Verzeichnis stehen die Personen, die wählen dürfen.
Wahl-HelferWahlhelfer sind Menschen, die am Wahl-Tag im Wahl-Lokal sind. Sie teilen die Stimmzettel aus. Sie zählen die Stimmen nach der Wahl. Die Wahlhelfer können Ihnen bei der Wahl helfen.
Wahl-KreisEs gibt 299 Wahl-Kreise in Deutschland. Die Parteien können in jedem Wahl-Kreis eine Person zur Wahl stellen.
Wahl-Lokal = Wahl-Raum

Der Raum, in dem die Wahl am Wahl-Tag stattfindet. Oft ist der Wahl-Raum in einer Schule oder im Rathaus.

Wahl-RechtGrundsätzlich darf jeder deutsche Bürger wählen, der mindestens 18 Jahre alt ist.
Wahl-ScheinDen Wahl-Schein braucht man für die Brief-Wahl. Oder wenn man an einem anderen Ort in seinem Wahl-Kreis wählen möchte.
Wahl-Schein-AntragDas ist der Antrag für die Brief-Wahl. Der Wahlschein-Antrag ist auf der Rückseite der Wahl-Benachrichtigung.
Wahl-TagDer Tag, an dem gewählt wird. Der Wahl-Tag für die Budnestags-Wahl ist am 24. September 2017. Das ist ein Sonntag. Man nennt diesen Tag auch Wahl-Sonntag. Die Wahl-Lokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahl-UnterlagenWahl-Schein, Stimmzettel und Umschläge für die Brief-Wahl.
Wahl-UrneDie Wahl-Urne ist eine Kiste im Wahl-Lokal. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in die Wahl-Urne geworfen. Dann hat man gewählt.
ZweitstimmeDie 2. Stimme auf dem Stimmzettel geht an eine Partei. Bei der Bundestags-Wahl stellen sich viele Parteien zur Wahl. Sie kreuzen auf der rechten Seite des Stimmzettels die Partei an, die Sie wählen möchten. So haben Sie dieser Partei Ihre Zweitstimme gegebn. Je mehr Zweitstimmen eine Partei hat, desto mehr Plätze im Bundestag bekommt sie.

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