Wählen im Wahllokal

Stand 2017

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Am 24. September 2017
können Sie im Wahl-Lokal wählen.

So heißt der Ort, an dem die Wahl stattfindet.
Die Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.


Bringen Sie

  • die Wahl-Benachrichtigung
  • und Ihren Personal-Ausweis mit.
  • Wenn Sie einen Wahl-Schein haben, müssen Sie den auch mitbringen.

Im Wahl-Lokal bekommen Sie einen Stimmzettel .
Auf dem Stimmzettel stehen links alle Kandidaten in Ihrem Wahl-Kreis.
Bei den Kandidaten steht auch, zu welcher Partei sie gehören.
Es kann auch sein, dass ein Kandidat zu keiner Partei gehört.

Auf dem Stimmzettel rechts stehen alle Parteien, die zur Wahl stehen.


 

  

Mit dem Stimmzettel gehen Sie hinter eine Stell-Wand.

So kann niemand sehen, was Sie wählen.

Die Wahl ist geheim.
Welche Partei Sie wählen, geht niemanden etwas an.


Bei der Bundestags-Wahl hat man 2 Stimmen:

Erststimme und Zweitstimme.

Mit der ersten Stimme wählt man einen Kandidaten. Das ist die Erststimme.
Kreuzen Sie auf der linken Seite den Kandidaten an,
den Sie wählen möchten.

Damit haben Sie Ihre Erststimme abgegeben.

Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Das ist die Zweitstimme.

Kreuzen Sie auf der rechten Seite die Parteian,
die Sie wählen möchten.

Damit haben Sie Ihre Zweitstimme abgegeben.


Am Ende falten Sie den Stimmzettelein Mal zusammen.
Die Schrift wird nach innen gefaltet.

So kann niemand sehen, was Sie gewählt haben.


Werfen Sie den Stimmzettel in die Wahl-Urne.

Und schon haben Sie gewählt!


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